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OZG-Reifegradmodell

Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde das Reifegradmodell entwickelt und beschlossen. Dieses soll die einheitliche Umsetzung des OZG fördern, indem es den Behörden als verlässliche Grundlage für die Bewertung der OZG-Konformität ihrer bestehenden und geplanten Online-Verwaltungsleistungen dient. Dabei wird grundsätzlich angenommen, dass die OZG-Konformität einer digitalen Verwaltungsleistung jedenfalls dann gegeben ist, wenn die Anforderungen der Stufe 3 erfüllt sind.

Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
Auf der Behörden-Webseite sind keine Informationen zur Leistung vorhanden. Auf der Behörden-Webseite sind Informationen zur Leistung vorhanden. Es wird eine Funktion angeboten, die beim Ausfüllen des Formulars o. ä. unterstützt. Eine Online-Beantragung ist nicht möglich. Die Beantragung der Leistung kann einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden. Die Leistung kann vollständig digital abgewickelt werden. Für Nachweise wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt.

Doch wie bestimmt sich der Reifegrad im Detail?

Hierfür werden zehn Kriterien herangezogen und anhand der Stufen 0 bis 4 bewertet. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass das Kriterium mit der niedrigsten Stufe die Gesamtbewertung des Online-Services bestimmt. Wenn sich ein Online-Service lediglich in einem Kriterium noch in Stufe 2 befindet, in allen anderen jedoch Stufe 4 erreicht hat, entspricht der Reifegrad dieses Service dennoch nur Stufe 2.

Die nachfolgenden Tabellen sollen bei der Bewertung des Reifegrades einer Online-Leistung unterstützen. Die folgenden Inhalte basieren auf der Publikation "Digitalisierungsprogramm OZG Bund - Reifegradmodell. Version 1.1", welche vom BMI veröffentlicht wurde (siehe unter "Mehr zum Thema").

Im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde das Reifegradmodell entwickelt und beschlossen. Dieses soll die einheitliche Umsetzung des OZG fördern, indem es den Behörden als verlässliche Grundlage für die Bewertung der OZG-Konformität ihrer bestehenden und geplanten Online-Verwaltungsleistungen dient. Dabei wird grundsätzlich angenommen, dass die OZG-Konformität einer digitalen Verwaltungsleistung jedenfalls dann gegeben ist, wenn die Anforderungen der Stufe 3 erfüllt sind.

Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
Auf der Behörden-Webseite sind keine Informationen zur Leistung vorhanden. Auf der Behörden-Webseite sind Informationen zur Leistung vorhanden. Es wird eine Funktion angeboten, die beim Ausfüllen des Formulars o. ä. unterstützt. Eine Online-Beantragung ist nicht möglich. Die Beantragung der Leistung kann einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden. Die Leistung kann vollständig digital abgewickelt werden. Für Nachweise wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt.

Doch wie bestimmt sich der Reifegrad im Detail?

Hierfür werden zehn Kriterien herangezogen und anhand der Stufen 0 bis 4 bewertet. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass das Kriterium mit der niedrigsten Stufe die Gesamtbewertung des Online-Services bestimmt. Wenn sich ein Online-Service lediglich in einem Kriterium noch in Stufe 2 befindet, in allen anderen jedoch Stufe 4 erreicht hat, entspricht der Reifegrad dieses Service dennoch nur Stufe 2.

Die nachfolgenden Tabellen sollen bei der Bewertung des Reifegrades einer Online-Leistung unterstützen. Die folgenden Inhalte basieren auf der Publikation "Digitalisierungsprogramm OZG Bund - Reifegradmodell. Version 1.1", welche vom BMI veröffentlicht wurde (siehe unter "Mehr zum Thema").

  • Leistungsbeschreibung

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Auf der Behörden-Webseite sind keine Informationen zur Leistung vorhanden. Die Leistung ist online nur im Gesetz beschrieben. Auf der Behörden-Webseite sind Informationen zur Leistung vorhanden, z. B. in Form eines Merkblattes. Diese Informationen umfassen erforderliche Angaben zum Antrag, einzureichende Unterlagen etc. Identisch mit Stufe 1. Die Informationen zur Leistung entsprechen den Anforderungen einer Leistungsbeschreibung des Föderalen Informationsmanagements (FIM). Identisch mit Stufe 3.

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Auf der Behörden-Webseite sind keine Informationen zur Leistung vorhanden. Die Leistung ist online nur im Gesetz beschrieben. Auf der Behörden-Webseite sind Informationen zur Leistung vorhanden, z. B. in Form eines Merkblattes. Diese Informationen umfassen erforderliche Angaben zum Antrag, einzureichende Unterlagen etc. Identisch mit Stufe 1. Die Informationen zur Leistung entsprechen den Anforderungen einer Leistungsbeschreibung des Föderalen Informationsmanagements (FIM). Identisch mit Stufe 3.

  • Antragsprozesse und Kontextintegration

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Es ist kein Antragsformular online vorhanden. Ein Antragsformular steht zum Download zur Verfügung. Die Beantragung erfolgt in Papierform. Ein Online-Formular ist online verfügbar. Eine Assistenz-Funktion unterstützt die Nutzenden beim Ausfüllen des Formulars. Die Beantragung selbst muss in Papierform erfolgen. Die Beantragung und das Widerspruchsverfahren sind online möglich.

    Die Beantragung und das Widerspruchsverfahren sind online möglich. Bei Leistungen ohne Antragspflicht erfolgt die Leistungsgewährung automatisch bei Vorliegen der Voraussetzungen.

    Stammdaten können mit Einwilligung der oder des Nutzenden aus einem beliebigen Nutzer- bzw. Unternehmenskonto des Portalverbunds übernommen werden. Bereits eingegebene Daten können mit Einwilligung der oder des Nutzenden aus dem Portalkontext und aus verwandten oder bereits gestellten Anträgen übernommen werden.

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Es ist kein Antragsformular online vorhanden. Ein Antragsformular steht zum Download zur Verfügung. Die Beantragung erfolgt in Papierform. Ein Online-Formular ist online verfügbar. Eine Assistenz-Funktion unterstützt die Nutzenden beim Ausfüllen des Formulars. Die Beantragung selbst muss in Papierform erfolgen. Die Beantragung und das Widerspruchsverfahren sind online möglich.

    Die Beantragung und das Widerspruchsverfahren sind online möglich. Bei Leistungen ohne Antragspflicht erfolgt die Leistungsgewährung automatisch bei Vorliegen der Voraussetzungen.

    Stammdaten können mit Einwilligung der oder des Nutzenden aus einem beliebigen Nutzer- bzw. Unternehmenskonto des Portalverbunds übernommen werden. Bereits eingegebene Daten können mit Einwilligung der oder des Nutzenden aus dem Portalkontext und aus verwandten oder bereits gestellten Anträgen übernommen werden.

  • Anmeldung mit Nutzerkonto

    Vorbemerkung: gilt nur, wenn Registrierung oder Log-In erforderlich

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Anmeldung ist nicht online möglich. Identisch mit Stufe 0. Anmeldung ist in einzelner Online-Anwendung oder über ein behördenspezifisches Nutzerkonto möglich. Anmeldung ist in einzelner leistungsbezogener Online-Anwendung oder über ein behördenspezifisches Nutzerkonto möglich. Anmeldung ist über ein beliebiges Nutzerkonto des Portalverbundes (Nutzer- bzw. Unternehmenskonto) möglich.

    Vorbemerkung: gilt nur, wenn Registrierung oder Log-In erforderlich

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Anmeldung ist nicht online möglich. Identisch mit Stufe 0. Anmeldung ist in einzelner Online-Anwendung oder über ein behördenspezifisches Nutzerkonto möglich. Anmeldung ist in einzelner leistungsbezogener Online-Anwendung oder über ein behördenspezifisches Nutzerkonto möglich. Anmeldung ist über ein beliebiges Nutzerkonto des Portalverbundes (Nutzer- bzw. Unternehmenskonto) möglich.

  • Authentifizierung

    Vorbemerkung: gilt nur, wenn Authentifizierung erforderlich

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Eine Authentifizierung ist nicht online möglich. Identisch mit Stufe 0. Identisch mit Stufe 0. Eine Authentifizierung ist mit einem dem jeweils erforderlichen Vertrauensniveau angepassten Mittel möglich, z. B. mit dem neuen Personalausweis, online möglich. Identisch mit Stufe 3.

    Vorbemerkung: gilt nur, wenn Authentifizierung erforderlich

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Eine Authentifizierung ist nicht online möglich. Identisch mit Stufe 0. Identisch mit Stufe 0. Eine Authentifizierung ist mit einem dem jeweils erforderlichen Vertrauensniveau angepassten Mittel möglich, z. B. mit dem neuen Personalausweis, online möglich. Identisch mit Stufe 3.

  • Bezahlprozess

    Vorbemerkung: gilt nur, wenn Bezahlprozess erforderlich

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Bezahlung ist online nicht möglich. Identisch mit Stufe 0. Identisch mit Stufe 0. Bezahlung ist online möglich wenn eine Zahlungspflicht besteht oder das Widerspruchsverfahren kostenpflichtig ist. Identisch mit Stufe 3.

    Vorbemerkung: gilt nur, wenn Bezahlprozess erforderlich

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Bezahlung ist online nicht möglich. Identisch mit Stufe 0. Identisch mit Stufe 0. Bezahlung ist online möglich wenn eine Zahlungspflicht besteht oder das Widerspruchsverfahren kostenpflichtig ist. Identisch mit Stufe 3.

  • Zusätzliche Dokumente

    Vorbemerkung: gilt nur, wenn zusätzliche Dokumente (bspw. Nachweise) erforderlich; zuständige Behörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen über zulässige Art der (digitalen) Nachweise

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Zusätzlich erforderliche Dokumente müssen in Papierform übermittelt werden. Identisch mit Stufe 0. Die erforderlichen Dokumente können teilweise digital übermittelt werden. Alle erforderlichen Dokumente können digital übermittelt werden. Dokumente, die der Verwaltung bereits vorliegen, werden mit Einwilligung der Nutzenden direkt aus den Quellsystemen abgerufen (Once-Only). Andere Dokumente können digital übermittelt werden.

    Vorbemerkung: gilt nur, wenn zusätzliche Dokumente (bspw. Nachweise) erforderlich; zuständige Behörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen über zulässige Art der (digitalen) Nachweise

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Zusätzlich erforderliche Dokumente müssen in Papierform übermittelt werden. Identisch mit Stufe 0. Die erforderlichen Dokumente können teilweise digital übermittelt werden. Alle erforderlichen Dokumente können digital übermittelt werden. Dokumente, die der Verwaltung bereits vorliegen, werden mit Einwilligung der Nutzenden direkt aus den Quellsystemen abgerufen (Once-Only). Andere Dokumente können digital übermittelt werden.
  • Nutzererfahrung und Konformität

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Keine Vorgaben. Keine Vorgaben. Keine Vorgaben. Umsetzung eines nutzerfreundlichen Antragsprozesses. Zudem: Beachtung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, Usability gemäß Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 110: Grundsätze der Dialoggestaltung, sowie des Styleguides der zuständigen Behörde. Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß BSI-Standard-200-2 bzw. bei hohem und sehr hohem Schutzbedarf BSI-Standard-200-3. Zusätzlich zu Stufe 3: Einbeziehung von Endanwendenden, z. B. im Rahmen von Nutzertests. Optimierung des Antragsprozesses auf Basis von Erfolgsmessungen. Sicherstellung der Nutzbarkeit auf mobilen Endgeräten.

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Keine Vorgaben. Keine Vorgaben. Keine Vorgaben. Umsetzung eines nutzerfreundlichen Antragsprozesses. Zudem: Beachtung der Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik nach dem Behindertengleichstellungsgesetz, Usability gemäß Ergonomie der Mensch-System-Interaktion – Teil 110: Grundsätze der Dialoggestaltung, sowie des Styleguides der zuständigen Behörde. Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen gemäß BSI-Standard-200-2 bzw. bei hohem und sehr hohem Schutzbedarf BSI-Standard-200-3. Zusätzlich zu Stufe 3: Einbeziehung von Endanwendenden, z. B. im Rahmen von Nutzertests. Optimierung des Antragsprozesses auf Basis von Erfolgsmessungen. Sicherstellung der Nutzbarkeit auf mobilen Endgeräten.

  • Kommunikation

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Kommunikation zwischen Nutzenden und Sachbearbeitenden erfolgt in Papierform bzw. persönlich oder telefonisch. Identisch mit Stufe 0. Identisch mit Stufe 0. Kommunikation zwischen Nutzenden und Sachbearbeitenden kann zusätzlich auch per (ggf. verschlüsselter) E-Mail erfolgen. Kommunikation zwischen Nutzenden und Sachbearbeitenden kann per (ggf. verschlüsselter) Mail zusätzlich innerhalb des Systems erfolgen.

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Kommunikation zwischen Nutzenden und Sachbearbeitenden erfolgt in Papierform bzw. persönlich oder telefonisch. Identisch mit Stufe 0. Identisch mit Stufe 0. Kommunikation zwischen Nutzenden und Sachbearbeitenden kann zusätzlich auch per (ggf. verschlüsselter) E-Mail erfolgen. Kommunikation zwischen Nutzenden und Sachbearbeitenden kann per (ggf. verschlüsselter) Mail zusätzlich innerhalb des Systems erfolgen.

  • Bescheid/Report

    Vorbemerkung: Behörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen über zulässige Art des (digitalen) Rückkanals.

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Bescheid/Report wird in Papierform bereitgestellt. Identisch mit Stufe 0. Identisch mit Stufe 0. Bescheid/Report wird rechtsverbindlich digital bereitgestellt, sofern die oder der Nutzende einen entsprechenden digitalen Rückkanal bereitstellt. Identisch mit Stufe 3.

    Vorbemerkung: Behörde entscheidet nach pflichtgemäßen Ermessen über zulässige Art des (digitalen) Rückkanals.

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Bescheid/Report wird in Papierform bereitgestellt. Identisch mit Stufe 0. Identisch mit Stufe 0. Bescheid/Report wird rechtsverbindlich digital bereitgestellt, sofern die oder der Nutzende einen entsprechenden digitalen Rückkanal bereitstellt. Identisch mit Stufe 3.

  • Portalintegration

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Keine Integration, keine Information. Identisch mit Stufe 0. Identisch mit Stufe 0. Integration von der Leistung in das Bundesportal erfolgt über einen Link. Integration der Leistung in das Bundesportal und weitere Portale des Portalverbundes erfolgt über Oberflächenintegration.

    Stufe 0 Stufe 1 Stufe 2 Stufe 3 Stufe 4
    Offline Information Formular-Assistent Online-Leistung Online-Transaktion
    Keine Integration, keine Information. Identisch mit Stufe 0. Identisch mit Stufe 0. Integration von der Leistung in das Bundesportal erfolgt über einen Link. Integration der Leistung in das Bundesportal und weitere Portale des Portalverbundes erfolgt über Oberflächenintegration.

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