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Single Digital Gateway (SDG)

Symbolbild Single Digital Gateway - Person berührt Tablet mit Händen, davor ein Bildschirm mit Europaflagge
© denizbayram - stock.adobe.com

Neben dem deutschen Portalverbund auf Grundlage des Onlinezugangsgesetzes entsteht durch die Single-Digital-Gateway-Verordnung (einheitliches digitales Zugangstor) – kurz SDG – auch auf Europäischer Ebene ein Portal, das den grenzüberschreitenden digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen ermöglicht.

Das SDG sieht eine Vernetzung der Portale der EU-Mitgliedsstaaten vor. Damit werden Informationen zu Verwaltungsleistungen, Online-Verwaltungsverfahren und Hilfs- und Problemlösungsdienste aller EU-Mitgliedsstaaten nutzerfreundlich überall in der EU verfügbar sein.

Dieses einheitliche digitale Zugangstor wird auf dem bereits bestehenden Portal Your Europe zu finden sein. Von dort wird auf die Portale der Mitgliedsstaaten verlinkt, die dafür verantwortlich sind, die entsprechenden Informationen auf ihren Portalen bereitzustellen. In Deutschland soll die Vernetzung mit dem Your Europe Portal über den Portalverbund von Bund und Ländern ermöglicht werden.

Kern der Single-Digital-Gateway-Verordnung ist die Bereitstellung des Zugangs zu:

  • Informationen über allgemeine Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern in der EU (Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a SDG) seit 12.12.2020 (Bund und Länder) bzw. 12.12.2022 (Kommunen).
  • Informationen zu konkreten Online- und Offline-Verwaltungsverfahren (Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b SDG) seit 12.12.2020 (Bund und Länder) bzw. 12.12.2022 (Kommunen).
  • Informationen über Hilfs- und Problemlösungsangebote, z. B. Einheitliche Ansprechpartner an die sich die Nutzer bei Fragen oder Problemen wenden können (Art. 7 SDG) seit 12.12.2020 (Bund und Länder) bzw. 12.12.2022 (Kommunen).
  • ausgewählte Verwaltungsverfahren, die grenzüberschreitend und vollständig (Once-Only-Prinzip) online bereitgestellt werden (Art. 6, Art. 13, Art. 14, Art. 15 SDG) bis 12.12.2023.

Informationen zu Rechten und Pflichten werden überwiegend auf nationaler Ebene erstellt und informieren über allgemeine Themen wie z. B. Wohnsitz oder medizinische Versorgung im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat. Die Informationen orientieren an Themenbereichen, ähnlich den OZG-Lebenslagen.

Informationen zu Online- und Offline-Verwaltungsverfahren entsprechen den Leistungsbeschreibungen des Leistungskatalogs (LeiKa). In Brandenburg können sie über den Bürger- und Unternehmensservice (BUS-BB) erfasst und europaweit zur Verfügung gestellt werden. Für eine große Zahl von Verwaltungsverfahren müssen im Rahmen der SDG-Verordnung seit Ende des Jahres 2020 die Leistungsbeschreibungen erstellt sein. Zusätzlich müssen ausgewählte Verwaltungsverfahren bis Ende des Jahres 2023 vollständig und EU-weit online verfügbar sein.

Umsetzung

Ein Großteil der Anforderungen der SDG-Verordnung deckt sich mit den Anforderungen des OZG oder ist direkt im Serviceportal Brandenburg (service.brandenburg.de) umzusetzen. Das Serviceportal Brandenburg ist seit Oktober 2021 neugestaltet und stellt die notwendigen Informationen in deutscher und englischer Sprache bereit. Leistungsbeschreibungen für Verwaltungsleistungen und Zuständigkeiten sind nun über die zentrale Suchfunktion direkt auf der Startseite zu finden.

Leistungsbeschreibungen werden bereits im Rahmen der OZG-Umsetzung erstellt. Die SDG-Verordnung hat für die Bereitstellung der Informationen für Bund und Länder eine Frist gesetzt, die mit Ende des Jahres 2020 ausgelaufen ist. Dadurch müssen die SDG-relevanten Leistungsbeschreibungen seit Ende 2020 erfasst sein. Das Ministerium des Innern und für Kommunales koordiniert die Umsetzung analog zum Vorgehen beim OZG durch die Landesredaktion des BUS-BB.

Symbolbild Single Digital Gateway - Person berührt Tablet mit Händen, davor ein Bildschirm mit Europaflagge
© denizbayram - stock.adobe.com

Neben dem deutschen Portalverbund auf Grundlage des Onlinezugangsgesetzes entsteht durch die Single-Digital-Gateway-Verordnung (einheitliches digitales Zugangstor) – kurz SDG – auch auf Europäischer Ebene ein Portal, das den grenzüberschreitenden digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen ermöglicht.

Das SDG sieht eine Vernetzung der Portale der EU-Mitgliedsstaaten vor. Damit werden Informationen zu Verwaltungsleistungen, Online-Verwaltungsverfahren und Hilfs- und Problemlösungsdienste aller EU-Mitgliedsstaaten nutzerfreundlich überall in der EU verfügbar sein.

Dieses einheitliche digitale Zugangstor wird auf dem bereits bestehenden Portal Your Europe zu finden sein. Von dort wird auf die Portale der Mitgliedsstaaten verlinkt, die dafür verantwortlich sind, die entsprechenden Informationen auf ihren Portalen bereitzustellen. In Deutschland soll die Vernetzung mit dem Your Europe Portal über den Portalverbund von Bund und Ländern ermöglicht werden.

Kern der Single-Digital-Gateway-Verordnung ist die Bereitstellung des Zugangs zu:

  • Informationen über allgemeine Rechte und Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern in der EU (Art. 4 Abs. 1 Buchstabe a SDG) seit 12.12.2020 (Bund und Länder) bzw. 12.12.2022 (Kommunen).
  • Informationen zu konkreten Online- und Offline-Verwaltungsverfahren (Art. 4 Abs. 1 Buchstabe b SDG) seit 12.12.2020 (Bund und Länder) bzw. 12.12.2022 (Kommunen).
  • Informationen über Hilfs- und Problemlösungsangebote, z. B. Einheitliche Ansprechpartner an die sich die Nutzer bei Fragen oder Problemen wenden können (Art. 7 SDG) seit 12.12.2020 (Bund und Länder) bzw. 12.12.2022 (Kommunen).
  • ausgewählte Verwaltungsverfahren, die grenzüberschreitend und vollständig (Once-Only-Prinzip) online bereitgestellt werden (Art. 6, Art. 13, Art. 14, Art. 15 SDG) bis 12.12.2023.

Informationen zu Rechten und Pflichten werden überwiegend auf nationaler Ebene erstellt und informieren über allgemeine Themen wie z. B. Wohnsitz oder medizinische Versorgung im jeweiligen EU-Mitgliedsstaat. Die Informationen orientieren an Themenbereichen, ähnlich den OZG-Lebenslagen.

Informationen zu Online- und Offline-Verwaltungsverfahren entsprechen den Leistungsbeschreibungen des Leistungskatalogs (LeiKa). In Brandenburg können sie über den Bürger- und Unternehmensservice (BUS-BB) erfasst und europaweit zur Verfügung gestellt werden. Für eine große Zahl von Verwaltungsverfahren müssen im Rahmen der SDG-Verordnung seit Ende des Jahres 2020 die Leistungsbeschreibungen erstellt sein. Zusätzlich müssen ausgewählte Verwaltungsverfahren bis Ende des Jahres 2023 vollständig und EU-weit online verfügbar sein.

Umsetzung

Ein Großteil der Anforderungen der SDG-Verordnung deckt sich mit den Anforderungen des OZG oder ist direkt im Serviceportal Brandenburg (service.brandenburg.de) umzusetzen. Das Serviceportal Brandenburg ist seit Oktober 2021 neugestaltet und stellt die notwendigen Informationen in deutscher und englischer Sprache bereit. Leistungsbeschreibungen für Verwaltungsleistungen und Zuständigkeiten sind nun über die zentrale Suchfunktion direkt auf der Startseite zu finden.

Leistungsbeschreibungen werden bereits im Rahmen der OZG-Umsetzung erstellt. Die SDG-Verordnung hat für die Bereitstellung der Informationen für Bund und Länder eine Frist gesetzt, die mit Ende des Jahres 2020 ausgelaufen ist. Dadurch müssen die SDG-relevanten Leistungsbeschreibungen seit Ende 2020 erfasst sein. Das Ministerium des Innern und für Kommunales koordiniert die Umsetzung analog zum Vorgehen beim OZG durch die Landesredaktion des BUS-BB.

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