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Leichte Sprache

Informationen zum Online-Zugangs-Gesetz in Leichter Sprache

Herzlich willkommen auf der Internet-Seite ozg.brandenburg.de.
Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Bundes-Landes Brandenburg hat diese Internet-Seite gemacht.

Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung ein neues Gesetz beschlossen.
Es heißt Online-Zugangs-Gesetz.
Es wird mit den drei Buchstaben OZG abgekürzt.
Das Gesetz soll das Leben von Menschen in Deutschland leichter machen.

Zum Beispiel muss sich jeder Mensch in Deutschland dort anmelden, wo er wohnt.
Dafür muss man zu einem Amt gehen.
Manchmal ist dieses Amt weit weg.
Manchmal muss man auf dem Amt ganz schön lange warten.
Dann muss man einen Antrag ausfüllen und verschiedene Papiere vorzeigen.
Wenn man Papiere vergessen hat, muss sogar noch einmal zum Amt gehen.
Und dort wieder warten.
Das alles braucht viel Zeit.

Die Bundesregierung hat das OZG gemacht,
damit man so eine Anmeldung auch zuhause am Computer machen kann.
Auch viele andere Sachen werden dann viel einfacher.
Zum Beispiel wenn man ein neues Auto anmelden will.
Oder wenn man Hilfe vom Staat braucht.
Oder wenn man ein Haus bauen will und viele Papiere dafür braucht.
Genau dafür gibt es das Online-Zugangs-Gesetz.

Wenn Ämter Papiere ausstellen, heißt das Verwaltungs-Leistung.
Menschen sollen bei Verwaltungs-Leistungen nicht mehr so oft zu Ämtern gehen müssen.
Die Menschen sollen die Verwaltungs-Leistungen zuhause am Computer machen können.
Das OZG sagt deshalb:
Die Ämter müssen einiges ändern.

Die Ämter sollen weniger mit Papieren arbeiten und mehr mit dem Computer.
Das nennt man in der schweren Sprache digitalisieren.
Die Ämter werden fast 600 Verwaltungs-Leistungen digitalisieren.
Dann können Menschen die Verwaltungs-Leistungen im Internet machen.
Sie müssen dann nicht mehr extra zum Amt gehen.

Bis alles fertig ist, dauert es noch ein bisschen.
Am Ende vom 2022 soll es soweit sein.

© www.onlinezugangsgesetz.de – ein Internetangebot des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat

Informationen zum Online-Zugangs-Gesetz in Leichter Sprache

Herzlich willkommen auf der Internet-Seite ozg.brandenburg.de.
Das Ministerium des Innern und für Kommunales des Bundes-Landes Brandenburg hat diese Internet-Seite gemacht.

Im Jahr 2017 hat die Bundesregierung ein neues Gesetz beschlossen.
Es heißt Online-Zugangs-Gesetz.
Es wird mit den drei Buchstaben OZG abgekürzt.
Das Gesetz soll das Leben von Menschen in Deutschland leichter machen.

Zum Beispiel muss sich jeder Mensch in Deutschland dort anmelden, wo er wohnt.
Dafür muss man zu einem Amt gehen.
Manchmal ist dieses Amt weit weg.
Manchmal muss man auf dem Amt ganz schön lange warten.
Dann muss man einen Antrag ausfüllen und verschiedene Papiere vorzeigen.
Wenn man Papiere vergessen hat, muss sogar noch einmal zum Amt gehen.
Und dort wieder warten.
Das alles braucht viel Zeit.

Die Bundesregierung hat das OZG gemacht,
damit man so eine Anmeldung auch zuhause am Computer machen kann.
Auch viele andere Sachen werden dann viel einfacher.
Zum Beispiel wenn man ein neues Auto anmelden will.
Oder wenn man Hilfe vom Staat braucht.
Oder wenn man ein Haus bauen will und viele Papiere dafür braucht.
Genau dafür gibt es das Online-Zugangs-Gesetz.

Wenn Ämter Papiere ausstellen, heißt das Verwaltungs-Leistung.
Menschen sollen bei Verwaltungs-Leistungen nicht mehr so oft zu Ämtern gehen müssen.
Die Menschen sollen die Verwaltungs-Leistungen zuhause am Computer machen können.
Das OZG sagt deshalb:
Die Ämter müssen einiges ändern.

Die Ämter sollen weniger mit Papieren arbeiten und mehr mit dem Computer.
Das nennt man in der schweren Sprache digitalisieren.
Die Ämter werden fast 600 Verwaltungs-Leistungen digitalisieren.
Dann können Menschen die Verwaltungs-Leistungen im Internet machen.
Sie müssen dann nicht mehr extra zum Amt gehen.

Bis alles fertig ist, dauert es noch ein bisschen.
Am Ende vom 2022 soll es soweit sein.

© www.onlinezugangsgesetz.de – ein Internetangebot des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat