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Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) ist bemüht, den Webauftritt von "Onlinezugangsgesetz (OZG) in Brandenburg" im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webseite (ozg.brandenburg.de).

Stand der Vereinbarkeit

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise nicht barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nummer der Anforderung (gemäß Europäischer Norm EN 301 549) Beschreibung der Anforderung
9.1.2.5 Audiodeskription für Videos
9.1.3.1 Info und Beziehungen
9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
9.1.4.4 Text auf 200% vergrößerbar
9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar
9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar
9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
9.2.5.1 Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten
9.3.3.1 Fehlererkennung
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar


Darüber hinaus sind einzelne PDF-Dateien nicht barrierefrei, weil deren Struktur, zum Beispiel Titel und Listen, von einem Screenreader (deutsch: Bildschirmvorleser) nicht erkannt und vorgelesen werden können. Redaktionell tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente geschult, um diese zukünftig barrierefrei bereit stellen zu können.

Bei diesen nicht barrierefreien Inhalten handelt es sich ggf. um Angebote von Dritten, auf die wir keinen Einfluss haben und die vom Geltungsbereich der BbgBITV nicht erfasst sind. Ihre Hinweise zu diesen Inhalten leiten wir gern an die betreffenden Anbieter weiter.

An der Behebung dieser Fehler wird fortlaufend gearbeitet. Nach erfolgter Überarbeitung wird diese Erklärung angepasst.

Diese Erklärung wurde im August 2022 überarbeitet. Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) hat die Barrierefreiheit selbst überprüft (Selbstbewertung).

Feedback-Prozess

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang oder zu konkreten Inhalten von ozg.brandenburg.de aufgefallen?
Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK)
Referat 62
Henning-von-Tresckow-Strasse 9-13
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 866-2621
E-Mail: ozg@mik.brandenburg.de

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:


Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 866-5014
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Internet: https://msgiv.brandenburg.de

Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) ist bemüht, den Webauftritt von "Onlinezugangsgesetz (OZG) in Brandenburg" im Einklang mit dem Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetz (BbgBGG) und mit der Brandenburgischen Verordnung zur Schaffung barrierefreier Informationstechnik (BbgBITV) barrierefrei zugänglich zu machen. 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Webseite (ozg.brandenburg.de).

Stand der Vereinbarkeit

Dieser Webauftritt ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise nicht barrierefrei.

Nicht barrierefreie Inhalte

Nummer der Anforderung (gemäß Europäischer Norm EN 301 549) Beschreibung der Anforderung
9.1.2.5 Audiodeskription für Videos
9.1.3.1 Info und Beziehungen
9.1.3.5 Eingabefelder zu Nutzerdaten vermitteln den Zweck
9.1.4.4 Text auf 200% vergrößerbar
9.2.1.1 Ohne Maus nutzbar
9.2.2.2 Bewegte Inhalte abschaltbar
9.2.4.3 Schlüssige Reihenfolge bei der Tastaturbedienung
9.2.4.4 Aussagekräftige Linktexte
9.2.5.1 Alternativen für komplexe Zeiger-Gesten
9.3.3.1 Fehlererkennung
9.4.1.2 Name, Rolle, Wert verfügbar


Darüber hinaus sind einzelne PDF-Dateien nicht barrierefrei, weil deren Struktur, zum Beispiel Titel und Listen, von einem Screenreader (deutsch: Bildschirmvorleser) nicht erkannt und vorgelesen werden können. Redaktionell tätige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden auf die Erstellung barrierefreier PDF-Dokumente geschult, um diese zukünftig barrierefrei bereit stellen zu können.

Bei diesen nicht barrierefreien Inhalten handelt es sich ggf. um Angebote von Dritten, auf die wir keinen Einfluss haben und die vom Geltungsbereich der BbgBITV nicht erfasst sind. Ihre Hinweise zu diesen Inhalten leiten wir gern an die betreffenden Anbieter weiter.

An der Behebung dieser Fehler wird fortlaufend gearbeitet. Nach erfolgter Überarbeitung wird diese Erklärung angepasst.

Diese Erklärung wurde im August 2022 überarbeitet. Das Ministerium des Innern und für Kommunales (MIK) hat die Barrierefreiheit selbst überprüft (Selbstbewertung).

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Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Bitte benutzen Sie dafür das vorgesehene Kontaktformular.

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:

Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg (MIK)
Referat 62
Henning-von-Tresckow-Strasse 9-13
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 866-2621
E-Mail: ozg@mik.brandenburg.de

Wir sind bestrebt, Ihnen innerhalb von 15 Arbeitstagen eine Rückmeldung zu geben.

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten innerhalb eines Zeitraumes von drei Wochen oder keiner Antwort aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Durchsetzungsstelle des Landes Brandenburg, eingerichtet beim Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg - Landesbehindertenbeauftragte, einen entsprechenden Antrag auf Prüfung der hier genannten Regelungen und Maßnahmen stellen. Die Durchsetzungsstelle prüft die Rechtskraft des Antrags aus inhaltlicher Sicht und ordnet im Einzelfall eine technische Überprüfung bei der Überwachungsstelle für Barrierefreiheit von Web- und Anwendungstechnologien im Land Brandenburg, für die Website an.

Die Durchsetzungsstelle nach § 4 Abs. 3 BbgBITV hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Brandenburg, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Durchsetzungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Kontakt:


Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
Henning-von-Tresckow-Straße 2-13
14467 Potsdam
Telefon: +49 331 866-5014
E-Mail: Durchsetzung.BIT@MSGIV.Brandenburg.de
Internet: https://msgiv.brandenburg.de