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Modellkommunen

Symbolbild Modellkommunen - Person tippt mit Zeigefinger auf Computertaste mit der Aufschrift "Digitalisierung der Kommunen"
© momius – stock.adobe.com

Um den Digitalisierungsprozess auf der kommunalen Ebene zu unterstützen, haben Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und der kommunalen Ebene im Rahmen der Arbeitsgruppe „In Kooperation – gemeinsam stark“ (Landtags-Drucksache 6/9407) drei verschiedene Varianten von Modellkommunen vorgesehen, die „Digitalkommune“, den Modelltyp „Online-Interaktion“ und den Modelltyp „OZG-Umsetzung“.

Hierbei wurden in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Kommunen ausgewählt, die Musterprozesse identifizieren und mit finanzieller Unterstützung des Landes diese bis zur Umsetzung abbilden. Ziel ist es, dass die entwickelten Lösungen durch andere Kommunen nachgenutzt werden können.

Modellkommune Online-Interaktion

Der Modelltyp „Online-Interaktion“ fokussiert auf die Interaktion der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Kommune. Hierzu wurden nach Interessenabfragen sechs Modellkommunen ausgewählt. Vom Land wurde die Entwicklung einer „Smart Village App“ für die Modellkommune Bad Belzig gefördert. Diese App liegt inzwischen in ihrer ersten Entwicklungsstufe vor und ging am 13. August 2019 online. In Abstimmung mit den Modellkommunen sowie dem Städte- und Gemeindebund wurde der Modelltyp dahingehend konkretisiert, den Pilot der Smart Village App der Stadt Bad Belzig um Zugangsmöglichkeiten zu Online-Verwaltungsdienstleistungen zu erweitern und auf die interessierten Kommunen zur Nachnutzung zu übertragen.

Seit dem 6. April 2020 kann auf Antrag eine Förderung zur Nachnutzung der Smart Village App in Höhe von bis zu 20.000 Euro beim MIK gestellt werden. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können im Jahr 2024 bis zu zehn Kommunen unterstützt werden. Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist die Beteiligung am „Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg“. Wenn Sie als brandenburgische Kommune an einer Förderung interessiert sind, füllen Sie bitte den Förderantrag aus und senden Sie diesen entweder postalisch an das MIK oder per E-Mail an digitalisierung@mik.brandenburg.de.

  • Den Förderantrag sowie die Förderrichtlinie können Sie unter Downloads (siehe "Mehr zum Thema") abrufen.
Symbolbild Modellkommunen - Person tippt mit Zeigefinger auf Computertaste mit der Aufschrift "Digitalisierung der Kommunen"
© momius – stock.adobe.com

Um den Digitalisierungsprozess auf der kommunalen Ebene zu unterstützen, haben Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung und der kommunalen Ebene im Rahmen der Arbeitsgruppe „In Kooperation – gemeinsam stark“ (Landtags-Drucksache 6/9407) drei verschiedene Varianten von Modellkommunen vorgesehen, die „Digitalkommune“, den Modelltyp „Online-Interaktion“ und den Modelltyp „OZG-Umsetzung“.

Hierbei wurden in Zusammenarbeit mit den kommunalen Spitzenverbänden Kommunen ausgewählt, die Musterprozesse identifizieren und mit finanzieller Unterstützung des Landes diese bis zur Umsetzung abbilden. Ziel ist es, dass die entwickelten Lösungen durch andere Kommunen nachgenutzt werden können.

Modellkommune Online-Interaktion

Der Modelltyp „Online-Interaktion“ fokussiert auf die Interaktion der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Kommune. Hierzu wurden nach Interessenabfragen sechs Modellkommunen ausgewählt. Vom Land wurde die Entwicklung einer „Smart Village App“ für die Modellkommune Bad Belzig gefördert. Diese App liegt inzwischen in ihrer ersten Entwicklungsstufe vor und ging am 13. August 2019 online. In Abstimmung mit den Modellkommunen sowie dem Städte- und Gemeindebund wurde der Modelltyp dahingehend konkretisiert, den Pilot der Smart Village App der Stadt Bad Belzig um Zugangsmöglichkeiten zu Online-Verwaltungsdienstleistungen zu erweitern und auf die interessierten Kommunen zur Nachnutzung zu übertragen.

Seit dem 6. April 2020 kann auf Antrag eine Förderung zur Nachnutzung der Smart Village App in Höhe von bis zu 20.000 Euro beim MIK gestellt werden. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können im Jahr 2024 bis zu zehn Kommunen unterstützt werden. Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist die Beteiligung am „Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg“. Wenn Sie als brandenburgische Kommune an einer Förderung interessiert sind, füllen Sie bitte den Förderantrag aus und senden Sie diesen entweder postalisch an das MIK oder per E-Mail an digitalisierung@mik.brandenburg.de.

  • Den Förderantrag sowie die Förderrichtlinie können Sie unter Downloads (siehe "Mehr zum Thema") abrufen.

Beteiligte Kommunen Smart Village App

Beteiligte Kommunen Smart Village App

Modellkommune Digitalkommune

Die Entwicklung und Bereitstellung von elektronischen Verwaltungsleistungen stellen insbesondere die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Um diese Aufgabe zu bewältigen, wollen Land und Kommunen ihre IT-Kooperation operativ intensivieren und in rechtlich institutionalisierter Form vertiefen. Mit dem Ausbau des Kommunalen Anwendungszentrums (Kaz) des Brandenburgischen IT-Dienstleisters (ZIT-BB) zum Kompetenzzentrum für die operative Koordinierung bei der gemeinsamen Umsetzung von E-Government und Onlinezugangsgesetz (OZG) auf kommunaler Ebene, hat der IT-Rat Brandenburg für die Kommunen einen kompetenten Ansprechpartner etabliert. Mit dem Kaz wird ein strukturiertes gemeinsames Vorgehen angestrebt, um landesweite Insellösungen bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zu vermeiden.

Auf Grund dieser Entwicklung wird das Projekt der „Digitalkommune“ nicht mehr als singuläres Projekt mit nur einer Kommune (bisher Landkreis Potsdam-Mittelmark) fortgeführt. Zukünftig sollen ausgewählte Verwaltungsleistungen ohne lange Planungsphasen, effizient, wirtschaftlich und unter Nutzung einheitlicher organisatorischer, rechtlicher und technischer Standards für alle im Land nachnutzenden Organisationseinheiten digitalisiert werden. Bereits festgelegte Projektziele und geleistete Vorarbeiten fließen in die Umsetzung mit ein.

Wenn Sie Interesse oder Fragen zum Thema Digitalkommune haben, wenden Sie sich bitte an das Kaz. Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie hier.   

Modellkommune OZG-Umsetzung

Im Rahmen der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch online über Verwaltungsportale anzubieten, hat das Land Brandenburg gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium die Federführung für den Themenbereich „Ein- und Auswanderung“ übernommen. In diesem Rahmen arbeiten die Ausländerbehörden Brandenburgs an der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Federführung Ein- und Auswanderung" (siehe "Mehr zum Thema").

Modellkommune Digitalkommune

Die Entwicklung und Bereitstellung von elektronischen Verwaltungsleistungen stellen insbesondere die Kommunen vor erhebliche Herausforderungen. Um diese Aufgabe zu bewältigen, wollen Land und Kommunen ihre IT-Kooperation operativ intensivieren und in rechtlich institutionalisierter Form vertiefen. Mit dem Ausbau des Kommunalen Anwendungszentrums (Kaz) des Brandenburgischen IT-Dienstleisters (ZIT-BB) zum Kompetenzzentrum für die operative Koordinierung bei der gemeinsamen Umsetzung von E-Government und Onlinezugangsgesetz (OZG) auf kommunaler Ebene, hat der IT-Rat Brandenburg für die Kommunen einen kompetenten Ansprechpartner etabliert. Mit dem Kaz wird ein strukturiertes gemeinsames Vorgehen angestrebt, um landesweite Insellösungen bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen zu vermeiden.

Auf Grund dieser Entwicklung wird das Projekt der „Digitalkommune“ nicht mehr als singuläres Projekt mit nur einer Kommune (bisher Landkreis Potsdam-Mittelmark) fortgeführt. Zukünftig sollen ausgewählte Verwaltungsleistungen ohne lange Planungsphasen, effizient, wirtschaftlich und unter Nutzung einheitlicher organisatorischer, rechtlicher und technischer Standards für alle im Land nachnutzenden Organisationseinheiten digitalisiert werden. Bereits festgelegte Projektziele und geleistete Vorarbeiten fließen in die Umsetzung mit ein.

Wenn Sie Interesse oder Fragen zum Thema Digitalkommune haben, wenden Sie sich bitte an das Kaz. Die Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie hier.   

Modellkommune OZG-Umsetzung

Im Rahmen der bundesweiten Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG), das Bund, Länder und Kommunen verpflichtet, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch online über Verwaltungsportale anzubieten, hat das Land Brandenburg gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesinnenministerium die Federführung für den Themenbereich „Ein- und Auswanderung“ übernommen. In diesem Rahmen arbeiten die Ausländerbehörden Brandenburgs an der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes mit. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Federführung Ein- und Auswanderung" (siehe "Mehr zum Thema").