IT-Basiskomponenten
Für die digitalisierten Verwaltungsleistungen stellt das Land Brandenburg allen Behörden Infrastrukturen, sogenannte IT-Basiskomponenten, zur Verfügung – und zwar zur kostenfreien Mitnutzung. Die IT-Basiskomponenten sind im Brandenburgischen E-Government-Gesetz in § 11 Abs. 1 aufgeführt.
Unter den nachfolgenden Symbolen können Sie sich über die Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie über die Sachstände der einzelnen IT-Basiskomponenten im Land Brandenburg informieren.
Für die digitalisierten Verwaltungsleistungen stellt das Land Brandenburg allen Behörden Infrastrukturen, sogenannte IT-Basiskomponenten, zur Verfügung – und zwar zur kostenfreien Mitnutzung. Die IT-Basiskomponenten sind im Brandenburgischen E-Government-Gesetz in § 11 Abs. 1 aufgeführt.
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