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Universalantrag

Mit dem Universalantrag wird den brandenburgischen Kommunen eine generische Antragslösung bereitgestellt, die vor allem für einfache Verwaltungsverfahren von geringer Komplexität geeignet ist. Der Universalantrag besteht aus zwei wesentlichen Teilen. Häufig benötigte Angaben der Antragstellenden, wie Name oder Anschrift werden strukturiert erfasst. Angaben zum konkreten Anliegen erfolgen in Form von Dateianlagen und Freitextfeldern. Der bewusste Verzicht auf eine strukturierte Erfassung fachlicher Informationen macht den Antrag universell nutzbar und bietet sich vor allem für jene Verwaltungsleistungen an, für die (noch) kein fachspezifisches Online-Antragsverfahren bereitsteht.

Ablauf des Universalantrages aus Bürgersicht

Über die Verwaltungsportale, bspw. service.brandenburg.de gelangt man zum Antragsformular. Die Antragstellenden füllen die Angaben zur Person aus. Eine Authentifizierung mit dem Nutzerkonto Bund ist geplant. Über ein Freitextfeld können Antragstellende ihr eigentliches Anliegen beschreiben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit mehrere Dateianlagen anzufügen, bspw. für Nachweise. Um die Antragstellenden hierbei bestmöglich zu unterstützen werden im Universalantrag kontextspezifisch Informationen zur jeweiligen Verwaltungsleistung folgende Felder aus dem Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg (BUS-BB) eingeblendet:

  • Volltext,
  • Voraussetzungen,
  • erforderliche Unterlagen sowie
  • Kosten.

Die Einreichung des Antrags erfolgt elektronisch, dabei wird eine eindeutige Vorgangsnummer generiert. Für die eigenen Unterlagen können sich die Antragstellenden eine Kopie des Antrages herunterladen. Die zuständige Behörde erhält den Antrag über das besondere Behördenpostfach.

Voraussetzungen für Behörden

Der Universalantrag kann je Behörde individuell für einzelne Leistungen aktiviert werden. Voraussetzungen dafür ist, dass die zuständige Behörde an den BUS-BB angeschlossen ist und das besondere Behördenpostfach nutzt.

Im BUS-BB wird der Universalantrag als Online-Dienst erstellt. Hierfür steht eine entsprechende Vorlage zur Verfügung. Nach § 2 Abs. 3 eIDITBV ist die jeweilige Behörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten zuständig. Im BUS-BB müssen daher je Online-Dienst Links zu Impressum, Datenschutzerklärung und Barrierefreiheitserklärung sowie optional Feedback und Kontaktinformationen der zuständigen Behörde hinterlegt werden. Diese werden im Universalantrag in der Fußzeile eingebunden. Da der Universalantrag über den Formularservice des ZIT-BB bereitgestellt wird, ist zudem eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag mit dem ZIT-BB notwendig.

Wenn Sie den Universalantrag nutzen wollen, wenden Sie sich bitte an das Kundenmanagement des ZIT‑BB.

Ausblick

Bezogen auf das OZG-Reifegradmodell entspricht das Antragsverfahren aktuell der Stufe 2. Eine weitere Ausbaustufe des Universalantrages wird derzeit vorbereitet. Diese umfasst eine einfache Vorgangsbearbeitung und die Zustellung eines Bescheides über das Postfach des Nutzerkontos. Diese Lösung entspricht der Stufe 3 des OZG-Reifegradmodells.

Mit dem Universalantrag wird den brandenburgischen Kommunen eine generische Antragslösung bereitgestellt, die vor allem für einfache Verwaltungsverfahren von geringer Komplexität geeignet ist. Der Universalantrag besteht aus zwei wesentlichen Teilen. Häufig benötigte Angaben der Antragstellenden, wie Name oder Anschrift werden strukturiert erfasst. Angaben zum konkreten Anliegen erfolgen in Form von Dateianlagen und Freitextfeldern. Der bewusste Verzicht auf eine strukturierte Erfassung fachlicher Informationen macht den Antrag universell nutzbar und bietet sich vor allem für jene Verwaltungsleistungen an, für die (noch) kein fachspezifisches Online-Antragsverfahren bereitsteht.

Ablauf des Universalantrages aus Bürgersicht

Über die Verwaltungsportale, bspw. service.brandenburg.de gelangt man zum Antragsformular. Die Antragstellenden füllen die Angaben zur Person aus. Eine Authentifizierung mit dem Nutzerkonto Bund ist geplant. Über ein Freitextfeld können Antragstellende ihr eigentliches Anliegen beschreiben. Zusätzlich besteht die Möglichkeit mehrere Dateianlagen anzufügen, bspw. für Nachweise. Um die Antragstellenden hierbei bestmöglich zu unterstützen werden im Universalantrag kontextspezifisch Informationen zur jeweiligen Verwaltungsleistung folgende Felder aus dem Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg (BUS-BB) eingeblendet:

  • Volltext,
  • Voraussetzungen,
  • erforderliche Unterlagen sowie
  • Kosten.

Die Einreichung des Antrags erfolgt elektronisch, dabei wird eine eindeutige Vorgangsnummer generiert. Für die eigenen Unterlagen können sich die Antragstellenden eine Kopie des Antrages herunterladen. Die zuständige Behörde erhält den Antrag über das besondere Behördenpostfach.

Voraussetzungen für Behörden

Der Universalantrag kann je Behörde individuell für einzelne Leistungen aktiviert werden. Voraussetzungen dafür ist, dass die zuständige Behörde an den BUS-BB angeschlossen ist und das besondere Behördenpostfach nutzt.

Im BUS-BB wird der Universalantrag als Online-Dienst erstellt. Hierfür steht eine entsprechende Vorlage zur Verfügung. Nach § 2 Abs. 3 eIDITBV ist die jeweilige Behörde für die Verarbeitung personenbezogener Daten zuständig. Im BUS-BB müssen daher je Online-Dienst Links zu Impressum, Datenschutzerklärung und Barrierefreiheitserklärung sowie optional Feedback und Kontaktinformationen der zuständigen Behörde hinterlegt werden. Diese werden im Universalantrag in der Fußzeile eingebunden. Da der Universalantrag über den Formularservice des ZIT-BB bereitgestellt wird, ist zudem eine Vereinbarung zur Datenverarbeitung im Auftrag mit dem ZIT-BB notwendig.

Wenn Sie den Universalantrag nutzen wollen, wenden Sie sich bitte an das Kundenmanagement des ZIT‑BB.

Ausblick

Bezogen auf das OZG-Reifegradmodell entspricht das Antragsverfahren aktuell der Stufe 2. Eine weitere Ausbaustufe des Universalantrages wird derzeit vorbereitet. Diese umfasst eine einfache Vorgangsbearbeitung und die Zustellung eines Bescheides über das Postfach des Nutzerkontos. Diese Lösung entspricht der Stufe 3 des OZG-Reifegradmodells.

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