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Umsetzung in Brandenburg

Ziel des OZG-Änderungsgesetzes ist es, die Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen durch digitale Angebote einfach, sicher und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar zu machen. Zur Umsetzung des Gesetzes ist jede staatliche Stelle in Bund, Ländern und Kommunen verpflichtet.

Für die Landes- und Kommunalverwaltungen in Brandenburg ergeben sich aus dem OZG-Änderungsgesetz in Verbindung mit dem Brandenburgischen E-Government Gesetz vier Kernaufgaben:

  1. Alle Verwaltungsleistungen Ihrer Behörde müssen der Öffentlichkeit auch online, zur digitalen Abwicklung, angeboten werden (Übersicht über alle Verwaltungsleistungen -> OZG Board Brandenburg).
  2. Ihre Online-Dienste müssen im Landesserviceportal Brandenburg hinterlegt werden, um eine Verknüpfung zum Portalverbund sicherzustellen (mehr unter Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg).
  3. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen eine rechtskonforme Abwicklung Ihrer Online-Dienste zu ermöglichen, müssen Sie bestimmte IT-Komponenten, wie zum Beispiel das Nutzerkonto oder die Bezahlplattform anbieten (mehr unter IT-Basiskomponenten).
  4. Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen dienen und ausschließlich Unternehmen betreffen, müssen Sie bis spätestens zum Ende des Jahres 2029 ausschließlich elektronisch anbieten.

Eine Übersicht über das Informations- und Beratungsangebot des Landes Brandenburg für Landes- und Kommunalbehörden finden Sie hier:

Ziel des OZG-Änderungsgesetzes ist es, die Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen durch digitale Angebote einfach, sicher und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar zu machen. Zur Umsetzung des Gesetzes ist jede staatliche Stelle in Bund, Ländern und Kommunen verpflichtet.

Für die Landes- und Kommunalverwaltungen in Brandenburg ergeben sich aus dem OZG-Änderungsgesetz in Verbindung mit dem Brandenburgischen E-Government Gesetz vier Kernaufgaben:

  1. Alle Verwaltungsleistungen Ihrer Behörde müssen der Öffentlichkeit auch online, zur digitalen Abwicklung, angeboten werden (Übersicht über alle Verwaltungsleistungen -> OZG Board Brandenburg).
  2. Ihre Online-Dienste müssen im Landesserviceportal Brandenburg hinterlegt werden, um eine Verknüpfung zum Portalverbund sicherzustellen (mehr unter Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg).
  3. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen eine rechtskonforme Abwicklung Ihrer Online-Dienste zu ermöglichen, müssen Sie bestimmte IT-Komponenten, wie zum Beispiel das Nutzerkonto oder die Bezahlplattform anbieten (mehr unter IT-Basiskomponenten).
  4. Verwaltungsleistungen, die der Ausführung von Bundesgesetzen dienen und ausschließlich Unternehmen betreffen, müssen Sie bis spätestens zum Ende des Jahres 2029 ausschließlich elektronisch anbieten.

Eine Übersicht über das Informations- und Beratungsangebot des Landes Brandenburg für Landes- und Kommunalbehörden finden Sie hier:



Wie komme ich als Landes- oder Kommunalbehörde an Online-Dienste heran?

Das Land Brandenburg stellt den Kommunen auf dem Marktplatz für kommunale Online-Dienste eine Auswahl nutzbarer Lösungen bereit.

Grundsätzlich bestehen im Land Brandenburg mehrere Optionen, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren:

Das Land Brandenburg stellt den Kommunen auf dem Marktplatz für kommunale Online-Dienste eine Auswahl nutzbarer Lösungen bereit.

Grundsätzlich bestehen im Land Brandenburg mehrere Optionen, Verwaltungsleistungen zu digitalisieren:


Bei der Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen sind der Datenschutz und die IT-Sicherheit zu beachten.

Bei der Bereitstellung digitaler Verwaltungsleistungen sind der Datenschutz und die IT-Sicherheit zu beachten.