Federführung Ein- und Auswanderung
Für das Themenfeld Ein- und Auswanderung hat das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales, zusammen mit dem Auswärtigen Amt die Federführung inne.
Das Themenfeld richtet sich im Programmbereich Föderal mit 14 OZG-Leistungen an AusländerInnen, die nach Deutschland kommen und hier leben, sowie an AusländerInnen und Deutsche, die Deutschland verlassen. Die 14 OZG-Leistungen sind auf zwei Lebenslagen (Einwanderung & Auswanderung) verteilt, die primär das Aufenthaltsrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht abdecken. Die Leistungen reichen von der Beantragung eines Aufenthaltstitels bis hin zur Einbürgerung. Auch umfasst das Themenfeld mit der Verpflichtungserklärung eine Leistung, die deutsche und ausländische Staatsangehörige beantragen und abgeben können, um die Kosten des Aufenthalts für einen Gast aus einem Nicht-EU-Staat zu übernehmen. Der Vollzug von Leistungen des Themenfeldes obliegt überwiegend den Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden, d. h. in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Im Rahmen der Themenfeldplanung wurden die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“, „Verpflichtungserklärung“ und „Einbürgerung“ hoch priorisiert und in Digitalisierungslaboren bereits näher analysiert. Die OZG-Leistung "Aufenthaltstitel" wird dabei nunmehr durch Brandenburg selbst projektiert, die OZG-Leistung "Verpflichtungserklärung" durch das Partnerland Hessen und die Leistung "Einbürgerung" durch das Partnerland Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen zum Umsetzungsstand und der Themenfeldarbeit können den untenstehenden Links entnommen werden.
Für das Themenfeld Ein- und Auswanderung hat das Land Brandenburg, vertreten durch das Ministerium des Innern und für Kommunales, zusammen mit dem Auswärtigen Amt die Federführung inne.
Das Themenfeld richtet sich im Programmbereich Föderal mit 14 OZG-Leistungen an AusländerInnen, die nach Deutschland kommen und hier leben, sowie an AusländerInnen und Deutsche, die Deutschland verlassen. Die 14 OZG-Leistungen sind auf zwei Lebenslagen (Einwanderung & Auswanderung) verteilt, die primär das Aufenthaltsrecht und das Staatsangehörigkeitsrecht abdecken. Die Leistungen reichen von der Beantragung eines Aufenthaltstitels bis hin zur Einbürgerung. Auch umfasst das Themenfeld mit der Verpflichtungserklärung eine Leistung, die deutsche und ausländische Staatsangehörige beantragen und abgeben können, um die Kosten des Aufenthalts für einen Gast aus einem Nicht-EU-Staat zu übernehmen. Der Vollzug von Leistungen des Themenfeldes obliegt überwiegend den Ausländer- und Staatsangehörigkeitsbehörden, d. h. in Brandenburg den Landkreisen und kreisfreien Städten.
Im Rahmen der Themenfeldplanung wurden die OZG-Leistungen „Aufenthaltstitel“, „Verpflichtungserklärung“ und „Einbürgerung“ hoch priorisiert und in Digitalisierungslaboren bereits näher analysiert. Die OZG-Leistung "Aufenthaltstitel" wird dabei nunmehr durch Brandenburg selbst projektiert, die OZG-Leistung "Verpflichtungserklärung" durch das Partnerland Hessen und die Leistung "Einbürgerung" durch das Partnerland Nordrhein-Westfalen. Weitere Informationen zum Umsetzungsstand und der Themenfeldarbeit können den untenstehenden Links entnommen werden.
| Priorität 1 | Priorität 2 | Priorität 3 | depriorisiert |
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© MIK, Themenfeld Ein- und Auswanderung
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© MIK, Themenfeld Ein- und Auswanderung
Kommunale Verfügbarkeit
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Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes
Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes
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