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Nachnutzung von digitalisierten Verwaltungsleistungen

- Erschienen am 31.08.2020

Mit Bekanntgabe des OZG im August 2017 haben sich Bund, Länder und Kommunen auf eine arbeitsteilige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen verständigt.

Das bedeutet: Nicht jedes Bundesland oder gar jede Kommune muss sich zwangsläufig individuell Gedanken über die Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen machen, sondern verschiedene Bundesländer und auch Kommunen übernehmen die Verantwortung für unterschiedliche OZG-Leistungen (Themenfelder-Konzept). Von den Ergebnissen aus den Themenfeldern können auch die Behörden Brandenburgs stark profitieren. Wie Sie digitalisierte Verwaltungsleistungen aus den Themenfeldern nachnutzen können erfahren Sie hier: Rubrik „Nachnutzung“.

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