Nachnutzung von digitalisierten Verwaltungsleistungen
- Erschienen amMit Bekanntgabe des OZG im August 2017 haben sich Bund, Länder und Kommunen auf eine arbeitsteilige Digitalisierung von Verwaltungsleistungen verständigt.
Das bedeutet: Nicht jedes Bundesland oder gar jede Kommune muss sich zwangsläufig individuell Gedanken über die Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen machen, sondern verschiedene Bundesländer und auch Kommunen übernehmen die Verantwortung für unterschiedliche OZG-Leistungen (Themenfelder-Konzept). Von den Ergebnissen aus den Themenfeldern können auch die Behörden Brandenburgs stark profitieren. Wie Sie digitalisierte Verwaltungsleistungen aus den Themenfeldern nachnutzen können erfahren Sie hier: Rubrik „Nachnutzung“.