Schon gewusst? Das Reifegradmodell nach dem OZG
- Erschienen amIm Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) wurde das Reifegradmodell entwickelt und beschlossen. Dieses soll die einheitliche Umsetzung des OZG fördern, indem es den Behörden als verlässliche Grundlage für die Bewertung der OZG-Konformität ihrer bestehenden und geplanten Online-Verwaltungsleistungen dient. Dabei wird grundsätzlich angenommen, dass die OZG-Konformität einer digitalen Verwaltungsleistung jedenfalls dann gegeben ist, wenn die Anforderungen der Stufe 3 erfüllt sind.
Stufe 0 | Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 |
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Offline | Information | Formular-Assistent | Online-Leistung | Online-Transaktion |
Auf der Behörden-Webseite sind keine Informationen zur Leistung vorhanden. | Auf der Behörden-Webseite sind Informationen zur Leistung vorhanden. | Es wird eine Funktion angeboten, die beim Ausfüllen des Formulars o. ä. unterstützt. Eine Online-Beantragung ist nicht möglich. | Die Beantragung der Leistung kann einschließlich aller Nachweise online abgewickelt werden. | Die Leistung kann vollständig digital abgewickelt werden. Für Nachweise wird das Once-Only-Prinzip umgesetzt. |
Doch wie bestimmt sich der Reifegrad im Detail?
Hierfür werden zehn Kriterien herangezogen und anhand der Stufen 0 bis 4 bewertet. Wichtig ist hierbei zu beachten, dass das Kriterium mit der niedrigsten Stufe die Gesamtbewertung des Online-Services bestimmt. Wenn sich ein Online-Service lediglich in einem Kriterium noch in Stufe 2 befindet, in allen anderen jedoch Stufe 4 erreicht hat, entspricht der Reifegrad dieses Service dennoch nur Stufe 2.
Eine Übersicht der einzelnen Kriterien zur Bewertung des Reifegrades einer Online-Leistung können Sie hier abrufen.