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Govdigital – Marktplatz für EfA-Leistungen

- Erschienen am 21.03.2023

Die govdigital hat im Auftrag des IT-Planungsrates und in Kooperation mit der FITKO einen digitalen Marktplatz für Onlinedienste nach dem „Einer-für-Alle-Prinzip“ (EfA) entwickelt. EfA-Leistungen können dort eingestellt und bezogen werden.

Während Kommunen Leistungen nicht direkt aus dem FIT-Store abrufen können, da sie keine Träger der FITKO sind, wird über den Marktplatz der govdigital die kommunale Nachnutzung ermöglicht. In einem ersten Schritt werden die bereits in den FIT-Store eingestellten Onlinedienste als Angebote in den Marktplatz aufgenommen. Bislang werden über den Marktplatz 23 EfA-Leistungen angeboten, davon 22 durch die Hansestadt Hamburg und eine Leistung durch die Hansestadt Bremen (Stand: 21.03.2023).

Die Beta-Version des Marktplatzes ist über folgenden Link erreichbar: marktplatz.govdigital.de

Für Brandenburgische Kommunen als Mitglieder der DIKOM besteht grundsätzlich die Möglichkeit des Bezuges von EfA-Leistungen aus dem FIT-Store über die govdigital, zu deren Genossenschaftsmitgliedern sowohl die FITKO als auch die ProVitako, deren Mitglied die DIKOM ist, zählen; aufgrund der Verkettung von Inhouse-Beziehungen werden auch hier aus Sicht der Länder die Voraussetzungen für den vergaberechtsfreien Bezug von EfA-Leistungen nach § 108 Abs. 1 bis 5 GWB als erfüllt angesehen.

Für die kommunale Nachnutzung über den govdigital Markplatz bedarf es eines koordinierten Vorgehens. Durch eine enge Abstimmung zwischen dem Land Brandenburg und seinen Kommunen kann vermieden werden, dass einzelne Kommunen eventuell eine „Bestellung“ für eine nachnutzbare EfA-Leistung auslösen, von der das Land nichts weiß. Möglicherweise ist auf Landesebene bereits eine Nachnutzung in Planung bzw. befindet sich aktuell schon in der Implementierung.

Aus diesem Grund empfiehlt sich folgendes Vorgehen: Wenn Sie als Brandenburgische Kommune Interesse an einer EfA-Leistung haben, die über den govdigital Marktplatz angeboten wird, und Sie bereits Mitglied der DIKOM sind, setzen Sie sich bitte mit folgenden Akteuren in Verbindung, um die Nachnutzung abzustimmen:

  1. dem OZG-Koordinierenden des für die jeweilige Leistung zuständigen Fachministeriums,
  2. dem OZG-Team der DIKOM.

Sind Sie als Brandenburgische Kommune nicht Mitglied der DIKOM und planen auch keinen Beitritt, dann setzen Sie sich bitte mit dem OZG-Koordinierenden des für die jeweilige Leistung zuständigen Fachministeriums in Verbindung.

Eine Liste der OZG-Ansprechpartnerinnen und OZG-Ansprechpartner in den Brandenburgischen Ministerien finden Sie unter folgendem Link: https://ozg.brandenburg.de/ozg/de/service/ozg-ansprechpersonen/. Die Kontaktdaten des Zweckverbandes DIKOM finden Sie hier: https://ozg.brandenburg.de/ozg/de/kommunales/dikom/.

Des Weiteren finden Sie auf dem OZG Board Brandenburg (https://ozg-brandenburg.agendo.de/iNG/app/intro; einmalige Registrierung notwendig) für jede OZG- und LeiKa-Leistung weitere nützliche Informationen zu den zuständigen Ansprechpersonen, Digitalisierungs- und Reifegraden, kommunalen Leistungen und künftigen Nachnutzungsangeboten der Brandenburgischen Ministerien.

Allgemeine Informationen, Checklisten und Anleitungen für den govdigital Marktplatz können an dieser Stelle zentral abgerufen werden: https://www.govdigital.de/marktplatz/info-materialien-zum-marktplatz-fuer-efa-leistungen.

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