Toolbar-Menü

Auf einen Blick: Was versteht man unter Nachnutzung?

- Erschienen am 18.02.2021

Bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes ist häufig der Begriff der „Nachnutzung“ in aller Munde. Was verbirgt sich eigentlich dahinter und wie können die Behörden des Landes und der Kommunen von der Nachnutzung digitalisierter Verwaltungsleistungen unmittelbar profitieren? Das MIK Brandenburg gibt hierzu die wichtigsten Antworten in der Rubrik "Nachnutzung" sowie im Bereich "Fragen & Antworten".