Organisatorische Dimension
Die Nachnutzung von Online-Diensten verläuft üblicherweise in drei Phasen. Die Vorbereitung, die Prüfung und schließlich die Umsetzung. Im Kern geht es dabei weniger um technische Abläufe, die zu beachten sind, sondern es geht um klassische Aufgaben des Verwaltens, des Organisierens, des Koordinierens und des Entscheidens mit dem Ziel, am Ende des Tages der Öffentlichkeit einen funktionierenden, modernen und attraktiven digitalen Verwaltungsdienst anbieten zu können.
In jeder der drei Phasen der Nachnutzung von Online-Diensten ergeben sich organisatorische Aufgaben. Zu Beginn in der Vorbereitungsphase stellen sich beispielsweise die Fragen: Wie erfahre ich davon, welche Online-Dienste zur Nachnutzung bereitstehen? Welche Online-Dienste sind für mich relevant und welche nicht?
Liegt ein Nachnutzungsangebot vor, geht es darum den Online-Dienst aus der fachlichen Perspektive zu prüfen und zum Beispiel der Frage nachzugehen, ob der Online-Dienst mit seinen Formularfeldern den landesfachrechtlichen Vorgaben entspricht. Und schließlich stellt sich die Frage, wie Sie den vollziehenden Behörden – beispielsweise Kommunen – den Online-Dienst zur Nutzung konkret bereitstellen.
Um Licht ins Dickicht zu bringen, stellt das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg den Landesbehörden einen praktischen Leitfaden zur Nachnutzung von Online-Diensten nach dem EfA-Prinzip zur Verfügung (Link zum EfA-Leitfaden).
Die Nachnutzung von Online-Diensten verläuft üblicherweise in drei Phasen. Die Vorbereitung, die Prüfung und schließlich die Umsetzung. Im Kern geht es dabei weniger um technische Abläufe, die zu beachten sind, sondern es geht um klassische Aufgaben des Verwaltens, des Organisierens, des Koordinierens und des Entscheidens mit dem Ziel, am Ende des Tages der Öffentlichkeit einen funktionierenden, modernen und attraktiven digitalen Verwaltungsdienst anbieten zu können.
In jeder der drei Phasen der Nachnutzung von Online-Diensten ergeben sich organisatorische Aufgaben. Zu Beginn in der Vorbereitungsphase stellen sich beispielsweise die Fragen: Wie erfahre ich davon, welche Online-Dienste zur Nachnutzung bereitstehen? Welche Online-Dienste sind für mich relevant und welche nicht?
Liegt ein Nachnutzungsangebot vor, geht es darum den Online-Dienst aus der fachlichen Perspektive zu prüfen und zum Beispiel der Frage nachzugehen, ob der Online-Dienst mit seinen Formularfeldern den landesfachrechtlichen Vorgaben entspricht. Und schließlich stellt sich die Frage, wie Sie den vollziehenden Behörden – beispielsweise Kommunen – den Online-Dienst zur Nutzung konkret bereitstellen.
Um Licht ins Dickicht zu bringen, stellt das Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg den Landesbehörden einen praktischen Leitfaden zur Nachnutzung von Online-Diensten nach dem EfA-Prinzip zur Verfügung (Link zum EfA-Leitfaden).