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Finanzielle Dimension

Icon Finanzielle Aspekte - zu sehen sind übereinandergestapelte Münzen und ein Eurozeichen

Allgemein fallen im Rahmen der OZG-Umsetzung Kosten für die Erstentwicklung, den Betrieb, die Wartung, den Support sowie die Weiterentwicklung von Online-Diensten an. Die genauen Nachnutzungskosten von EfA-Lösungen für das Land bzw. die Kommunen variieren je nach digitalisierter Verwaltungsleistung.

Um bei der OZG-Umsetzung bundesweit weiter voranzuschreiten, haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) sowie die Mitglieder des IT-Planungsrates auf weitere Rahmenbedingungen verständigt. Hervorzuheben ist der MPK-Beschluss vom 6. November 2023 zur weiteren OZG-Umsetzung und zur zukünftigen EfA-Finanzierung. Die gemeinsam getroffene Übereinkunft umfasst u. a. nachfolgende Kernpunkte:

  1. Beibehaltung und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen nach dem EfA-Prinzip;
  2. priorisierte Bereitstellung sowie flächendeckendes Roll-Out der 15 Fokusleistungen bis spätestens Ende des Jahres 2024 und
  3. gemeinschaftliche Finanzierung der EfA-Nachnutzung ab 2024 (beginnend mit den Fokusleistungen).

Der IT-Planungsrat hat die Finanzierung der Fokusleistungen regulatorisch weiter untersetzt und ein Abrechnungsmodell in Verantwortung der FITKO verabschiedet. Danach sollen die Fokusleistungen gemeinsam von Bund und Ländern durch nutzungsabhängige und nutzungsunabhängige Beiträge über das FITKO-Stammbudget finanziert werden. Konkret sollen die Kosten zu 50% durch die nachnutzenden Länder (sog. „Nutzungsumlage“), zu 25% durch den Bund und zu 25% durch alle Länder (sog. „Grundfinanzierung“), verteilt nach dem Königsteiner Schlüssel, gedeckt werden.

Der Länderanteil für Brandenburg wird zumindest für das Jahr 2024 aus dem Einzelplan 03 des MIK getragen. Vor dem Hintergrund der diesjährigen Parlamentswahlen in Brandenburg und der damit verbundenen Verzögerungen bei der Verabschiedung des Landeshaushalts für die Jahre 2025 und 2026 ist die weitere Finanzierung der Digitalisierungsausgaben in der Landesverwaltung ab dem Jahr 2025 derzeit ungeklärt. Inwieweit der Digitalisierungsbereich Einsparverpflichtungen unterliegen wird, bleibt dem weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten. Der Umfang der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für dieses Politikfeld wird maßgeblich die weitere Geschwindigkeit des Digitalisierungsprozesses im Land Brandenburg – sowohl für die Landesverwaltung als auch für die Kommunalverwaltungen – bestimmen.

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Allgemein fallen im Rahmen der OZG-Umsetzung Kosten für die Erstentwicklung, den Betrieb, die Wartung, den Support sowie die Weiterentwicklung von Online-Diensten an. Die genauen Nachnutzungskosten von EfA-Lösungen für das Land bzw. die Kommunen variieren je nach digitalisierter Verwaltungsleistung.

Um bei der OZG-Umsetzung bundesweit weiter voranzuschreiten, haben sich die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder (MPK) sowie die Mitglieder des IT-Planungsrates auf weitere Rahmenbedingungen verständigt. Hervorzuheben ist der MPK-Beschluss vom 6. November 2023 zur weiteren OZG-Umsetzung und zur zukünftigen EfA-Finanzierung. Die gemeinsam getroffene Übereinkunft umfasst u. a. nachfolgende Kernpunkte:

  1. Beibehaltung und Intensivierung der Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen nach dem EfA-Prinzip;
  2. priorisierte Bereitstellung sowie flächendeckendes Roll-Out der 15 Fokusleistungen bis spätestens Ende des Jahres 2024 und
  3. gemeinschaftliche Finanzierung der EfA-Nachnutzung ab 2024 (beginnend mit den Fokusleistungen).

Der IT-Planungsrat hat die Finanzierung der Fokusleistungen regulatorisch weiter untersetzt und ein Abrechnungsmodell in Verantwortung der FITKO verabschiedet. Danach sollen die Fokusleistungen gemeinsam von Bund und Ländern durch nutzungsabhängige und nutzungsunabhängige Beiträge über das FITKO-Stammbudget finanziert werden. Konkret sollen die Kosten zu 50% durch die nachnutzenden Länder (sog. „Nutzungsumlage“), zu 25% durch den Bund und zu 25% durch alle Länder (sog. „Grundfinanzierung“), verteilt nach dem Königsteiner Schlüssel, gedeckt werden.

Der Länderanteil für Brandenburg wird zumindest für das Jahr 2024 aus dem Einzelplan 03 des MIK getragen. Vor dem Hintergrund der diesjährigen Parlamentswahlen in Brandenburg und der damit verbundenen Verzögerungen bei der Verabschiedung des Landeshaushalts für die Jahre 2025 und 2026 ist die weitere Finanzierung der Digitalisierungsausgaben in der Landesverwaltung ab dem Jahr 2025 derzeit ungeklärt. Inwieweit der Digitalisierungsbereich Einsparverpflichtungen unterliegen wird, bleibt dem weiteren Haushaltsaufstellungsverfahren vorbehalten. Der Umfang der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel für dieses Politikfeld wird maßgeblich die weitere Geschwindigkeit des Digitalisierungsprozesses im Land Brandenburg – sowohl für die Landesverwaltung als auch für die Kommunalverwaltungen – bestimmen.