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Der digitale Gewerbesteuerbescheid - nutzerfreundlich und lösungsorientiert

- Erschienen am 30.11.2022

1. Wer ist an dem Projekt „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ beteiligt? 

Der Digitale Gewerbesteuerbescheid ist ein Projekt im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG). Daran sind die Bundesebene (Bundesministerium des Innern, Bundesministerium der Finanzen), die Landesebene (Finanzministerien alle Flächenländer sowie Stadtstaaten) und die kommunale Ebene (Leistungsverantwortliche Kommune Frankfurt am Main und 46 Pilotkommunen aus weiteren Bundesländern) beteiligt.

2. Welche Ziele werden verfolgt? 

Ziel ist ein medienbruchfreier Prozess, bei dem die Mitteilungen und Bescheide rund um die Gewerbesteuer digital übermittelt werden. Der besondere Fokus liegt hierbei auf der Bekanntgabe der kommunalen Gewerbesteuerbescheide. Um dieses Ziel zu erreichen, wird auf die bestehende Infrastruktur aus Mein ELSTER (Gewerbesteuererklärung), ELFE (Elektronische Festsetzung), ELSTER-Transfer (Kommunikation zu und von den Kommunen) sowie das elektronische Postfach von Mein Unternehmenskonto gesetzt. Diese werden um neue Funktionen und Komponenten erweitert, um eine rechtssichere, digitale und auch länderübergreifend verfügbare Bekanntgabe von Gewerbesteuerbescheiden zu ermöglichen.

Der medienbruchfreie Prozess verspricht den Kommunen einen geringeren Aufwand als auch eine Beschleunigung bei der Bearbeitung sowie Bekanntgabe. Gewerbesteuerpflichtigen Unternehmen und Steuerbüros hingegen wird - anders als mit den bisherigen Bescheiden in Papierformat - eine maschinelle Bearbeitung der Bescheide ermöglicht.

3. Welche Vorteile bietet das Projekt den Kommunen?

Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund, Länder und Kommunen, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 digital anzubieten. OZG-Leistungen werden hierfür in Lebens- und Geschäftslagen zusammengeführt, für welche im Rahmen der Themenfeldarbeit Lösungen konzipiert werden. Das angestrebte Umsetzungsmodell „Einer-für-Alle“ (EfA) soll bezwecken, dass Mehraufwände durch parallele Konzeptionen, Entwicklungen und Betriebe in den einzelnen Bundesländern bzw. Kommunen vermieden werden. In diesem Sinne soll auch die Digitalisierung der Gewerbesteuer (Erklärung und Bescheidbekanntgabe) erfolgen.

Die für den Digitalen Gewerbesteuerbescheid konzipierte Lösung bietet den Kommunen deutschlandweit eine einheitliche, kostengünstige und standardisierte Umsetzungsmöglichkeit zur Erfüllung ihrer OZG-Pflicht, welche zudem die folgenden weiteren Vorteile mit sich bringt:

- Basis zur Digitalisierung stellt die technische Infrastruktur zur Datenübermittlung von ELSTER dar, welche von den Kommunen, durch den kostenfreien Anschluss an die ELSTER-Transfer-Anwendung, genutzt werden kann.

- Der Anschluss an ELSTER-Transfer ermöglicht den Kommunen eine maschinelle Erfassung von Veranlagungsdaten, die Reduktion von manuellem Übertragungsaufwand sowie die medienbruchfreie Eingabe und Bearbeitung von Veranlagungsdaten inkl. der elektronischen Bekanntgabe.

- Ein elektronischer Gewerbesteuerbescheid mit einem eingebetteten, standardisierten maschinenlesbaren XML-Datensatz in einem bundesweit einheitlichen Datensatzformat (PDF/A3), welcher Mehraufwände für Unternehmen durch unterschiedliche Bescheidformate reduziert und von den Kommunen ebenfalls adaptiert werden kann.

- Zusätzlich ergibt sich für die am Pilotprojekt „Digitaler Gewerbesteuerbescheid“ teilnehmenden Kommunen der Vorteil, regelmäßig über Neuerungen in der Konzeption ins Bild gesetzt zu werden und sich aktiv, beispielsweise im Zuge von HKR-Arbeitskreisen bei der Visualisierung des Datensatzes (Messbescheide des Finanzamtes) innerhalb des HKR-Systems, einbringen zu können. Darüber hinaus besteht das Angebot eines regelmäßigen Austausches der teilnehmenden Pilotkommunen, um voneinander profitieren zu können.

4. Wie können sich Kommunen, Softwarehersteller, IT-Dienstleister und Steuerbüros beteiligen? 

Interessierte Kommunen können sich an den Projektergebnissen beteiligen, indem sie sich den Empfang der Messbetrags- und Zerlegungsdatensätze von ihrer IT-Abteilung einrichten lassen. Voraussetzung hierfür ist die Anbindung an ELSTER-Transfer, welche in der „Blaupause – Anbindung an ELSTER-Transfer“ ausführlich beschrieben wird (siehe "Weiterführende Links").

HLR-Softwarehersteller oder IT-Dienstleister können sich beteiligen, indem sie ihre Software für das einheitliche Bescheidformat vorbereiten. Die Fachverfahren in den Kommunen müssen in der Lage sein, ein PDF-Dokument mit XML-Anhang entsprechend der Standardspezifikation zu erstellen. Zudem müssen sie die Messbetrags- und Zerlegungsdatensätze von ELSTER-Transfer empfangen und verarbeiten sowie den digitalen Bescheid von der Kommune zwecks Bekanntgabe an ELSTER-Transfer übergeben können.

5. Wie kann sich eine Kommune bzw. deren Fachverfahrenshersteller oder IT-Dienstleister an das Verfahren anschließen, um Daten mit der Finanzverwaltung auszutauschen?

Für die Anbindung an ELSTER-Transfer, dem Verfahren zum Datenaustausch mit der Finanzverwaltung, wurde eine ausführliche Blaupause erstellt. Sie enthält alle Detailinformationen und hilft Kommunen und ihren Fachverfahrensherstellern bzw. IT-Dienstleistern bei der Planung und Durchführung der Anbindung. Ergänzend finden Sie dort den „Leitfaden zur Datenübertragung für Kommunen“. Diese können auf der ELSTER-Webseite abgerufen werden (siehe "Weiterführende Links").

Weiterführende Links