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Förderung der Nachnutzung der Smart Village App für Brandenburger Kommunen

- Erschienen am 29.04.2020

Seit dem 6. April 2020 kann auf Antrag eine Förderung zur Nachnutzung der Smart Village-App in Höhe von bis zu 20.000 Euro beim MIK gestellt werden. Aufgrund der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel können im Jahr 2020 bis zu 20 Kommunen unterstützt werden. Eine wesentliche Fördervoraussetzung ist die Beteiligung am Projekt „Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg“.

Wenn Sie als brandenburgische Kommune an einer Förderung interessiert sind, füllen Sie bitte den Förderantrag aus und senden Sie diesen entweder postalisch an das MIK oder per E-Mail an digitalisierung@mik.brandenburg.de.

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