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Beantragung der Daueraufenthaltsbescheinigung ab heute in den ersten Ausländerbehörden Brandenburgs auch online möglich

- Erschienen am 27.08.2021

Ab heute können EU- und EWR-Bürger in der kreisfreien Stadt Brandenburg an der Havel und im Landkreis Teltow-Fläming auch online einen Antrag auf die Ausstellung einer Bescheinigung über das Daueraufenthaltsrecht (Daueraufenthaltsbescheinigung) stellen. Nach dem Online-Antrag „Aufenthaltstitel zur Erwerbstätigkeit“, der im Dezember 2020 in einzelnen Pilotkommunen Brandenburgs live ging, handelt es sich bei dem digitalen Antrag „Daueraufenthaltsbescheinigung“ um den zweiten Online-Dienst, der im Kontext der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) unter der Federführung des Landes Brandenburg entwickelt wurde.  

In den zurückliegenden Monaten arbeitete ein interdisziplinäres Projektteam aus Vertreterinnen und Vertretern des Ministeriums des Innern und für Kommunales Brandenburg, des Brandenburgischen IT-Dienstleisters sowie der Ausländerbehörden des Landes Brandenburg (u. a. der zwei Pilotkommunen) in Kooperation mit der Anstalt für Kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) an der Entwicklung der digitalen Antragsstrecke. Mit der neuen Lösung werden die Antragsstellenden umfassend vorab informiert und können Ihre Nachweise online einreichen - auf Wunsch auch direkt über das Smartphone.

Der Online-Dienst stellt eine Startversion dar, welche in den nächsten Monaten sowohl inhaltlich als auch funktional weiterentwickelt und im Sinne der Nutzerfreundlichkeit stetig optimiert wird. Anknüpfend an die Startversion wird in den kommenden Monaten ein weiterer Online-Dienst für die Ausstellung der Aufenthaltskarte und der Daueraufenthaltskarte für Familienangehörige von EU- und EWR-Bürgern bzw. Deutschen zur Verfügung gestellt. Parallel wird das Ausrollen des Online-Dienstes im Land Brandenburg vorbereitet.

Das Prinzip „Einer für Alle“

Grundsätzliche Idee bei der Umsetzung des OZG ist eine arbeitsteilige Vorgehensweise. Nach dem Modell „Einer für Alle“ hat das Land Brandenburg auch diesen Online-Dienst zentral entwickelt und wird diesen voraussichtlich ab 2022 den übrigen Bundesländern für die Nachnutzung zur Verfügung stellen.

Sie finden den Online-Dienst zur Beantragung der Daueraufenthaltsbescheinigung hier:

weiterführende Links

Abbinder

Datum
27.08.2021
Rubrik
OZG , Online-Leistung , Kommunen , Themenfeld Ein- und Auswanderung , Daueraufenthaltsbescheinigung
Kontakt
Dr. Philipp Richter philipp.richter@­mik.brandenburg.de