Brandenburg startet Online-Sozialplattform
- Erschienen amBrandenburg macht einen wichtigen Schritt in Richtung digitale Verwaltung: Ab dem 27. August 2026 können Bürgerinnen und Bürger wichtige Sozialleistungen erstmals komplett online beantragen. Das spart den Weg zum Amt.
Potsdam-Mittelmark macht den Anfang
Den Anfang macht das Sozialamt des Landkreises Potsdam-Mittelmark. Elf weitere Landkreise und kreisfreie Städte sowie das Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV) bereiten die Einführung bereits vor. Getestet wurde die Plattform vorher erfolgreich im Landkreis Elbe-Elster.
Ein Projektteam begleitet die Einführung
Die Landkreise und kreisfreien Städte sind bei der Einführung nicht auf sich allein gestellt. Ein Projektteam der Landesverwaltung unterstützt sie dabei – über mehrere Ressorts hinweg. Mit dabei sind:
- das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt (MASGZ),
- das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung (MdJD),
- der Zentrale IT-Dienstleister Brandenburgs (ZIT-BB),
- das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung (MIL) sowie
- die DigitalAgentur Brandenburg (DABB).
So arbeiten alle wichtigen Beteiligten gemeinsam daran, dass die Plattform in ganz Brandenburg reibungslos eingeführt werden kann.
Diese Leistungen können beantragt werden
Zum Start stehen folgende Leistungen aus den Bereichen Arbeit, Grundsicherung und Wohnen zur Verfügung:
- Grundsicherungsgeld
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Bedarf für Bildung und Teilhabe
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- Soziale Entschädigung
- Übernahme von Mietrückständen
- Wohnberechtigungsschein
- Aktivierung und berufliche Eingliederung
- Förderung der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit
Weitere Leistungen sollen nach und nach dazukommen.
So funktioniert die Anmeldung
Für die Anmeldung gibt es zwei Möglichkeiten:
- mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises, oder
- mit einem BundID-Konto (Benutzername und Passwort).
Auch EU-Bürgerinnen und EU-Bürger können sich mit ihrer digitalen Identität anmelden. Wer einen Antrag nicht selbst stellen kann, darf sich auch von einer bevollmächtigten Person vertreten lassen. Die Plattform ist barrierereduziert gestaltet und in mehreren Sprachen nutzbar.
Ein wichtiger Schritt für den gesellschaftlichen Zusammenhalt
Sozialminister René Wilke sagt, die Plattform mache Sozialleistungen einfacher zugänglich – ohne unnötige bürokratische Hürden. Digitalisierungsminister Dr. Benjamin Grimm sieht darin einen großen Fortschritt auf dem Weg zum Ziel, alle wichtigen Verwaltungsleistungen (die sogenannten OZG-Fokusleistungen) bis spätestens 2029 landesweit digital anzubieten. Das Land trägt dabei die Kosten für Betrieb und Weiterentwicklung, sodass die Kommunen entlastet werden. Diese Finanzierung soll auch für die nächsten Jahre aufrechterhalten werden.
Die Plattform stammt aus Nordrhein-Westfalen
Die Sozialplattform wurde vom Land Nordrhein-Westfalen entwickelt und wird gemeinsam mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales betrieben. Andere Bundesländer, darunter Brandenburg, übernehmen die Anwendung nach dem sogenannten EfA-Prinzip ("Einer für Alle") – so muss die Technik nicht mehrfach neu entwickelt werden. Grundlage dafür ist das Onlinezugangsgesetz (OZG).