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Onlineantrag auf Erteilung der Approbation für Ärztinnen und Ärzte mit ausländischer Berufsqualifikation

- Erschienen am 26.07.2023

Ärztinnen und Ärzte mit ausländischem Bildungshintergrund können seit dem 26.07.2023 die Anerkennung ihrer ausländischen Berufsqualifikation mit dem Ziel der Erteilung der ärztlichen Approbation in Brandenburg online beantragen. Das Land Brandenburg bietet als Pilotprojekt des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) einen entsprechenden Onlineantrag auf dem Portal „Anerkennung in Deutschland“ (https://www.anerkennung-in-deutschland.de/) an.

Die Antragsstrecke gilt für Ärztinnen und Ärzte mit Bildungsqualifikationen aus dem gesamten EU- und Nicht-EU-Ausland. Der Onlineantrag ist über mehrere Verwaltungsportale, das Anerkennungsportal und die Internetseite des LAVG (https://lavg.brandenburg.de/lavg/de/gesundheit/akademische-heilberufe/anerkennung-auslaendischer-ausbildung/) zu finden. Die Antragstellenden authentifizieren sich über das bundesweite Bürgerkonto „Bund.ID“. Dort registrieren sie sich mittels eines Personalausweises mit Onlinefunktion, einer Smart-eID, eines elektronischen Aufenthaltstitels oder einer Unionsbürgerkarte. Der Antrag kann online oder weiterhin schriftlich gestellt werden. Bei dem Onlineantrag müssen aufgrund des gültigen Bundesrechts bestimmte Dokumente und Nachweise schriftlich nachgereicht werden.

Das LAVG setzt mit der Nachnutzung des Einer-für-Alle-Dienstes aus Nordrhein-Westfalen das Onlinezugangsgesetz um, welches die Verwaltung verpflichtet, ihre Leistungen elektronisch anzubieten. In den kommenden Wochen sind Antragsstrecken für weitere akademische Heilberufe und Gesundheitsfachberufe geplant.