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Neues Online-Verfahren für Entschädigung bei Verdienstausfällen wegen Corona

- Erschienen am 26.06.2020

Entschädigungen für Verdienstausfälle wegen Corona können ab sofort online über www.ifsg-online.de beantragt werden.

Ende April wurde bereits die Info-Seite www.ifsg-online.de als zentrale Anlaufstelle für Informationen zur Erstattung von Verdienstausfällen nach § 56 Infektionsschutzgesetz (IfSG) veröffentlicht. Unter diesen Paragraphen fällt nicht nur die Erstattung aufgrund von Schul- und Kitaschließung nach § 56 Abs. 1a IfSG, sondern auch aufgrund von Quarantäne nach § 56 Abs. 1 IfSG. Beide Antragsverfahren wurden im Rahmen eines Express-Digitalisierungslabors in wenigen Wochen digitalisiert.

Nutzerfreundlichkeit als oberstes Prinzip: Schnelle Antragstellung, schrittweise Anleitung

Mit dem Onlineantrag können Arbeitgeber und Selbstständige alle erforderlichen Angaben machen und Nachweise hochladen: Schnell, einfach und papierlos. Die Anträge werden digital an das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit (LAVG) als zuständige Behörde im Land Brandenburg übermittelt.

Gemeinsames Krisenmanagement: Länder arbeiten zusammen an OZG-Lösungen

In Sachen Corona-Krisenmanagement ziehen die Länder an einem Strang. Federführend für die Bundesländer haben das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales Nordrhein-Westfalen (MAGS) und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) gemeinsam dieses eilige OZG-Projekt initiiert und entwickelt. Angeschlossen an dieses Verfahren haben sich gegenwärtig neben Brandenburg noch Baden-Württemberg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.

Neben dem Onlineantrag wird den Behörden eine Software zur Verfügung gestellt, um sie in der effizienten Bearbeitung der Anträge zu unterstützen. Dies reduziert die Bearbeitungsdauer und beschleunigt die Erstattung. Genauso wie im regulären OZG-Umsetzungsverfahren geht es darum, die entwickelten nutzerfreundlichen Online-Verfahren auch schnell flächendeckend bereitzustellen.

Hinweis: Schützen Sie sich vor betrügerischen Webseiten

Bitte überprüfen Sie zum Schutz Ihrer Daten die Richtigkeit der URL des Online-Angebotes. Die korrekte URL der Info-Seite ist www.ifsg-online.de.

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