OZG-Änderungsgesetz in Kraft getreten
- Erschienen amAm 23. Juli 2024 ist das OZG-Änderungsgesetz in Kraft getreten und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben worden. Das OZG-Änderungsgesetz kann hier abgerufen werden: OZG Änderungsgesetz.
Ziel des Gesetzes ist es, die Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen durch digitale Angebote einfach, sicher und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar zu machen. Zur Umsetzung des Gesetzes ist jede staatliche Stelle in Bund, Ländern und Kommunen verpflichtet. Für die Landes- und Kommunalverwaltungen in Brandenburg ergeben sich aus dem OZG-Änderungsgesetz in Verbindung mit dem Brandenburgischen E-Government Gesetz vier Kernaufgaben:
- Alle Verwaltungsleistungen müssen den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen auch online, zur digitalen Abwicklung, angeboten werden.
- Die Online-Dienste müssen über den Portalverbund bereitgestellt werden.
- Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen eine rechtskonforme Abwicklung der Online-Dienste zu ermöglichen, müssen bestimmte IT-Komponenten, wie zum Beispiel das Nutzerkonto oder die Bezahlplattform eingesetzt werden.
- Unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen müssen spätestens nach fünf Jahren ausschließlich elektronisch angeboten werden.
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