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OZG-Änderungsgesetz in Kraft getreten

- Erschienen am 25.07.2024

Am 23. Juli 2024 ist das OZG-Änderungsgesetz in Kraft getreten und im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben worden. Das OZG-Änderungsgesetz kann hier abgerufen werden: OZG Änderungsgesetz.

Ziel des Gesetzes ist es, die Verwaltung für Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen durch digitale Angebote einfach, sicher und von überall und zu jedem Zeitpunkt nutzbar zu machen. Zur Umsetzung des Gesetzes ist jede staatliche Stelle in Bund, Ländern und Kommunen verpflichtet. Für die Landes- und Kommunalverwaltungen in Brandenburg ergeben sich aus dem OZG-Änderungsgesetz in Verbindung mit dem Brandenburgischen E-Government Gesetz vier Kernaufgaben:

  1. Alle Verwaltungsleistungen müssen den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen auch online, zur digitalen Abwicklung, angeboten werden.
  2. Die Online-Dienste müssen über den Portalverbund bereitgestellt werden.
  3. Um den Bürgerinnen und Bürgern sowie den Unternehmen eine rechtskonforme Abwicklung der Online-Dienste zu ermöglichen, müssen bestimmte IT-Komponenten,  wie zum Beispiel das Nutzerkonto oder die Bezahlplattform eingesetzt werden.
  4. Unternehmensbezogene Verwaltungsleistungen müssen spätestens nach fünf Jahren ausschließlich elektronisch angeboten werden.

Digitalisierungsprojekte ins Stocken geraten? Hier gibt es neuen Schub!
Egal ob Sie gerade erst starten oder mittendrin stecken – das Land Brandenburg bietet den Kommunen Lösungen zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes.

Brandenburgischer Marktplatz für Online-Dienste
Auf dem Brandenburgischen Marktplatz für Online-Dienste stellt das Land Brandenburg den Kommunen bundeseinheitlich digitalisierte Online-Dienste zur Verfügung.

Website: Marktplatz für Online-Dienste | Onlinezugangsgesetz in Brandenburg.

Der Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg (BUS-BB)
Der BUS-BB ist für die brandenburgischen Kommunen eines der zentralen Instrumente zur Erfüllung der Anforderungen des Portalberbunds. Er steht allen brandenburgischen Kommunen kostenfrei zur Verfügung.

Website: Bürger- und Unternehmensservice | Onlinezugangsgesetz in Brandenburg
E-Mail: BUS-BB@mik.brandenburg.de

Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (ZV DIKOM)
Der ZV DIKOM ist Ihr kompetenter Partner auf dem Weg zur digitalen Kommune und bietet Online-Dienste zur Nutzung an.

Website: www.dikom-bb.de

IT-Basiskomponenten
Das Land Brandenburg stellt die IT-Basiskomponenten zur kostenfreien Mitnutzung der mittelbaren und der unmittelbaren Landesverwaltung sowie den Kommunen zur Verfügung.

Website: IT-Basiskomponenten | Onlinezugangsgesetz in Brandenburg