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Brandenburg entwickelt bundesweit einsetzbaren Online-Antrag für Ukraine-Geflüchtete

- Erschienen am 25.04.2022

Das Land Brandenburg hat in Zusammenarbeit mit der Anstalt für kommunale Datenverarbeitung in Bayern (AKDB) einen Online-Dienst für Geflüchtete aus der Ukraine entwickelt. Dieser kann bundesweit durch hunderte Ausländerbehörden eingesetzt werden, teilte Innenstaatssekretär und IT-Beauftragter der Landesregierung, Dr. Markus Grünewald, heute in Potsdam mit.

Der Online-Dienst ermöglicht Geflüchteten aus der Ukraine die Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes. Der Online-Dienst ist auf der Webseite www.germany4ukraine.de des Bundesministeriums des Innern und für Heimat eingebettet und wird in den Sprachen Ukrainisch, Russisch, Englisch und Deutsch angeboten. Die Antragsdaten werden direkt in die Fachsoftware der zuständigen Ausländerbehörden gesendet.

Dr. Markus Grünewald: „Der neue Onlinedienst leistet einen wirksamen Beitrag zur Krisenbewältigung und bietet erhebliche Mehrwerte für Geflüchtete und Behörden. Bearbeitungs- und Wartezeiten werden verringert. Wir konnten den Online-Dienst nur deshalb so schnell für die bundesweite Nachnutzung bereitstellen, weil wir in Brandenburg im Rahmen der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes im Themenfeld ‚Ein- und Auswanderung‘ bereits seit Jahren eng mit den Ausländerbehörden zusammenarbeiten und in dieser Zeit gemeinsam erfolgreich Projekte zum Aufenthaltstitel umgesetzt haben. Jetzt geht es darum, die über 500 Ausländerbehörden in Deutschland mit ihrer jeweiligen Fachsoftware an diesen Dienst anzuschließen. Durch Vorarbeiten aus Brandenburg sind die Ausgangsbedingungen hierfür jedoch sehr gut. Zusammen mit Brandenburger Ausländerbehörden und deren Fachsoftwareanbietern wurden im vergangenen Jahr Schnittstellen implementiert, die jetzt auch bundesweit eingesetzt werden können.“

An den Online-Dienst sind zunächst knapp 50 Ausländerbehörden aus Brandenburg, Bayern, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen angeschlossen, mit denen unter anderem auch bereits erfolgreich im OZG-Projekt „Aufenthaltstitel“ zusammengearbeitet wurde. Acht dieser Ausländerbehörden kommen aus Brandenburg. Die bundesweiten Tests zur Anbindung des Online-Dienstes auch an die übrigen Ausländerbehörden sind bereits angelaufen. Der Online-Dienst ist als eine erste Startversion auf der Webseite www.germany4ukraine.de online gestellt und wird fortlaufend optimiert sowie an neue Anforderungen angepasst.

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Datum
25.04.2022
Rubrik
OZG , Online-Leistung , Aufenthaltstitel , Themenfeld Ein- und Auswanderung , Kommunen
Kontakt
Dr. Philipp Richter philipp.richter@­mik.brandenburg.de