Bund und Länder einigen sich zum Konjunkturpaket: Drei Milliarden Euro für OZG-Umsetzung in den Themenfeldern
- Erschienen amIn einer Sondersitzung am 18. September 2020 hat der IT-Planungsrat über die Verwendung der Mittel aus dem Konjunkturpaket für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) entschieden. Gefördert werden sollen die OZG-Themenfelder. Land und Kommunen können dann im Rahmen der Nachnutzung von diesen in den Themenfeldern entwickelten Lösungen künftig profitieren.
Beschluss des IT-Planungsrats:
- Die OZG-Leistungen werden nach dem Prinzip "Einer für Alle" umgesetzt. Dies beschleunigt eine ressourcenschonende flächendeckende OZG-Umsetzung.
- Die Digitalisierung der Verwaltungsleistungen folgt sechs Prinzipien "Relevanz", "Nutzerfreundlichkeit", "Geschwindigkeit", "Einer für Alle/Wirtschaftlichkeit", "Innovation und nachhaltige technische Qualität", "Offene Standards und Open Source".
- Bereits etablierte und leistungsfähige Arbeitsstrukturen werden genutzt. Task Forces klären den rechtlichen und technischen Rahmen.
- Ergänzend zur finanziellen Unterstützung des Bundes aus dem Konjunkturprogramm stellen die Länder die fachlichen Ressourcen und die notwendigen Kapazitäten der IT-Dienstleister bereit.
- Die Länder tragen dafür Sorge, dass die Kommunen zur Umsetzung hinreichend unterstützt werden.