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Der Digitale Gewerbesteuerbescheid ist gestartet

- Erschienen am 18.10.2023

Unternehmen und Steuerberatungen können bereits seit April 2023 in „Mein ELSTER“ direkt bei Abgabe einer Gewerbesteuererklärung auswählen, ob sie den Gewerbesteuerbescheid digital erhalten möchten. Dies ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2022 möglich.

Große Unternehmen mit Standorten in mehreren Kommunen sowie Steuerberatungen profitieren besonders vom Digitalen Gewerbesteuerbescheid. Sie können die Bescheiddaten einfach in ihre internen Systeme und Software einlesen und verarbeiten. Dieser schlanke und papierlose Prozess spart Zeit und Aufwand. Zudem ist der Datensatz bundesweit standardisiert – vorher gab es eine Vielzahl unterschiedlicher Formate. Der digitale Gewerbesteuerbescheid ist als PDF mit eingebettetem XML sowohl für Menschen als auch Maschinen lesbar. Unternehmen und Steuerberatungen können die maschinelle Verarbeitung der Bescheiddaten also problemlos testen. Der Digitale Gewerbesteuerbescheid wurde außerdem bereits in rund 20 Pilotkommunen erprobt.

Ein Teil der rund 11.000 Kommunen in Deutschland wird jedoch 2023 noch keinen digitalen Gewerbesteuerbescheid versenden, wenn Unternehmen den elektronischen Zustellwunsch in „Mein ELSTER“ auswählen. Es gibt keine bundesweite Übersicht, wann welche Kommune die technischen und organisatorischen Vorarbeiten für den Digitalen Gewerbesteuerbescheid abgeschlossen hat.

Indem Unternehmen in „Mein ELSTER“ den elektronischen Zustellwunsch angeben, erhalten die Kommunen und Länder aber wertvolle Informationen über die Nachfrage nach dem neuen Angebot. Unternehmen entstehen keine Nachteile: Die Kommunen versenden automatisch weiter den gewohnten Gewerbesteuerbescheid auf Papier, solange die Umstellung auf das digitale Format läuft.

Unter https://www.elster.de/elsterweb/infoseite/digitaler_gewerbesteuerbescheid stehen Handreichungen, FAQs und weitergehende Informationen zur Verfügung.