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Digitalkabinett trifft Grundsatzentscheidungen zur Umsetzung des OZG im Land Brandenburg

- Erschienen am 15.09.2021

Für die weitere Umsetzung des OZG im Land Brandenburg hat das Digitalkabinett am 7. September 2021 weitreichende Entscheidungen getroffen. Im Wesentlichen sind hier drei Hauptziele zu nennen:

Erstens werden die Ministerien verpflichtet, grundsätzlich das Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) umzusetzen. Grundlage hierfür sind Beschlüsse der MPK und des IT-Planungsrats, wonach die konsequente bundesweite Digitalisierung nach diesem Modell zu erfolgen hat. EfA bedeutet konkret, dass ein oder mehrere Bundesländer (Themenfeld-Federführung bzw. Themenfeldmitarbeit) eine länderübergreifende einsetzbare Lösung entwickeln, die dann einfach von anderen Bundesländern bzw. Kommunen – mit Anpassungen an lokale Gegebenheiten – nachgenutzt werden können. Durch die Beteiligung an EfA-Lösungen können Zeit, Ressourcen und vor allem Kosten gespart werden. Denn die Kosten werden zwischen den teilnehmenden Ländern bzw. Kommunen aufgeteilt.

Zweitens wird schnellstmöglich, spätestens aber ab dem Haushaltsjahr 2023 ein zentrales Digitalisierungsbudget geschaffen. Damit wird auch dem Koalitionsvertrag von 2019 Rechnung getragen. Das zentrale OZG-Budget gewährleistet Finanzierungssicherheit für Land und Kommunen und ermöglicht eine flexiblere finanzielle Ausgestaltung der Digitalisierung. Grundsätzlich verbleibt die Finanzierungsverantwortung für die Umsetzung der OZG-Leistungen bei den fachlich zuständigen Ressorts, da im Grundsatz gilt: „Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung“.

Drittens konnten für alle im Land zu digitalisierenden rund 1.900 OZG-relevanten Verwaltungsleistungen klare fachliche Zuständigkeiten und Federführungen auf Ministerialebene festgelegt werden. Die detaillierte Klärung der Verantwortlichkeiten vereinfacht die Koordination und Zusammenarbeit von Land und Kommunen im Rahmen von konkreten OZG-Umsetzungsprojekten. So können Prozesse, nicht Zuständigkeiten, vordergründig in den Blick genommen werden. Diese Zuständigkeitsfestlegungen bilden zudem die Grundlage für die Einführung eines Projektmanagement- und OZG-Monitoring-Tools zur Transparentmachung von Digitalisierungsprojekten. Mit dem Tool sollen die OZG-relevanten 575 Verwaltungsleistungsbündel (inklusive aller 6.000 Einzelleistungen) abgebildet werden. Zu jeder einzelnen Leistung werden für das jeweils verantwortliche Ressort strukturiert Informationen erhoben (z. B. Federführung, zuständiges Ressort, Umsetzungsstand, Zeitpläne, Verlinkung auf das Onlineangebot). Weiterhin werden Informationen bzw. Aktualisierungen der Bundesplattform automatisiert übernommen. Dieses Tool wird gegenwärtig eingerichtet und soll nach den jetzigen Planungen noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen.

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Datum
15.09.2021
Rubrik
OZG , EfA , Zuständigkeiten , Entscheidung , Kommunen
Kontakt
Referat 62 ozg@­mik.brandenburg.de