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Fernsignaturen in Brandenburg

- Erschienen am 14.08.2023

Das Schriftformerfordernis ist eine Vorgabe, die die Digitalisierung von Verwaltungsverfahren hemmt. Daher hat die EU mit der als eIDAS ("electronic Identification, Authentication and trust Services") bezeichneten Verordnung (EU) Nr. 910/2014 Vorgaben für die elektronische Identifizierung und für Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt formuliert. Darunter auch die drei Signaturniveaus "einfache" (EES), "fortgeschrittene" (FES) und "qualifizierte elektronische Signatur" (QES). Wobei letztere rechtsverbindlich der eigenhändigen Unterschrift gleichgestellt ist. Bislang wird QES nur von der Bundesdruckerei (D-Trust / Sign-me) angeboten. Der IT-Planungsrat hatte Governikus damit beauftragt, für die Bundesländer eine Einbindungsplattform (Signing-Broker) und entsprechende Abrufkontingente an Fernsignaturen als Produkt zu entwickeln.

Dieses Produkt wird den Ländern mittels Governikus-Ergänzungsvertrag bereitgestellt. Diesem Vertrag ist das Land Brandenburg beigetreten und verfügt somit über ein Kontingent an Signaturen der Bundesdruckerei. Das Kontingent steht unbegrenzt zur Verfügung. Anwendungsfälle sind derzeit vor allem im OZG-Bereich vorgesehen. Im OZG-Themenfeld "Familie und Kind" werden EfA-Lösungen durch den Themenfeldführer, die Freie Hansestadt Bremen entwickelt. Wird in EfA-Lösungen dieses Anbieters (z. B. digitale Geburtsanzeige) eine Fernsignatur benötigt, so greift er auf den Governikus Signing-Broker zurück. Auch in der Binnendigitalisierung ist der Einsatz der Fernsignaturen möglich. Der IT-Planungsrat & FITKO Jahresbericht 2022 / Ausblick 2023 (vgl. Jahresbericht, S. 50) kündigt das an: 

„Außerdem werden die Szenarien, in denen Dokumente rechtsgültig signiert werden, so erweitert, dass neben externen (Bürger:innen) auch interne Prozesse (Behördenmitarbeiter:innen) anwendungsfreundlich abgebildet werden, unter anderem mit eIDAS-Fernsignaturen."

Für die Verwendung von Fernsignaturen muss allerdings grundsätzlich die Bedingung erfüllt sein, dass der Bezug zur Verwaltung besteht.