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Förderung zur Nachnutzung der Smart Village App geht in die Verlängerung

- Erschienen am 13.02.2023
Bild Smart Village App © Smart Village Solutions SVS GmbH

Die Smart Village App ist ein wichtiger Baustein im Gesamtpaket der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen. Die Weiterentwicklung der App wird auch in 2023 - durch die Verlängerung des Kooperationsvertrages zwischen dem MIK und der Stadt Bad Belzig - mit 50.000 Euro gefördert.

Ebenso können bis zu zehn Brandenburgische Kommunen jeweils eine finanzielle Unterstützung in Höhe von bis zu 20.000 Euro zur Nachnutzung der App und deren inhaltliche Anpassung auf die jeweiligen kommunalen Bedürfnisse erhalten.

Ein großer Vorteil ist die Vernetzung der Kommunen untereinander. Bereits entwickelte Funktionen der App können aufgrund des Open Source Angebotes durch alle Netzwerkteilnehmer des Smart Village Verbundes übernommen werden. Bisher ist die Smart Village App in 24 Brandenburger Kommunen im Einsatz. Der Landkreis Havelland hat als Vorreiter die App mit der Möglichkeit zur Nutzung aller angehörigen Gemeinden eingeführt (Mandanten). Auch in diesem Jahr wird die App im Verbund mit den Ideen der Netzwerkteilnehmerinnen und Netzwerkteilnehmern weiterentwickelt.

Der stetig wachsende App-Baukasten wird inzwischen in über 30 Kommunen in mehreren Bundesländern zur Einführung eigener Bürger-Apps genutzt. Die Nutzung durch bis zu 50 Prozent aller Haushalte einer Kommune und über 50.000 Downloads zeigen den hohen Nutzwert der realisierten Apps, die u. a. tagesaktuell zu lokalen Nachrichten und Veranstaltungen informieren, regionale Sehenswürdigkeiten und Unternehmen darstellen und den Bürgerinnen und Bürgern den digitalen Zugang zu Verwaltungsleistungen ermöglichen. Und der Baukasten wächst weiter: Derzeit entstehen z. B. eine Ehrenamtsplattform für einen datenschutzkonformen Austausch der lokal Engagierten, ein Augmented-Reality-Modul, um Informationen in Echtzeit lokal abzurufen und eine Anbindung an das Nutzerkonto des Bundes (BundID) als Basiskomponente der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen.

Wenn Sie als Brandenburgische Kommune an einer Förderung interessiert sind, füllen Sie bitte den Förderantrag aus und senden Sie diesen entweder postalisch an das MIK oder per E-Mail an digitalisierung@mik.brandenburg.de.

Alle konkreten Anforderungen und Leistungen sind der beigefügten Förderrichtlinie zu entnehmen.

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