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Nachnutzungsabfrage für den "digitalen Widerspruch" aus Hamburg

- Erschienen am 12.02.2024

Hamburg hat den Online-Dienst „digitaler Widerspruch“ entwickelt und bereits in den Realbetrieb übernommen. Das MIK plant, diesen Online-Dienst auch in Brandenburg anzubieten und bei einem ausreichenden Nachnutzungsinteresse zentral zu finanzieren. Dabei soll er in der zweiten Ausbaustufe zentral eingekauft und anschließend ausgerollt werden. Hamburg wird die Entwicklung der zweiten Ausbaustufe voraussichtlich zum Ende des ersten Quartals 2024 abschließen. Nachfolgend erhalten Sie die Möglichkeit, sich über die zur Verfügung gestellten Verlinkungen/Unterlagen mit dem Dienst vertraut zu machen:

Online-Dienst im Realbetrieb:
https://b9g.de/online-dienst

Klickdummy zum Online-Dienst, um die komplette Antragsstrecke zu sichten:
https://b9g.de/od-klickdummy

Umfangreiches FAQ zum Online-Dienst:
https://b9g.de/od-faq

Funktionsumfang zur ersten und zweiten Ausbaustufe des Online-Dienstes:
https://b9g.de/od-ausbaustufen

Die Projektbeschreibung kann am Ende des Artikels heruntergeladen werden.

Sofern Sie an der Nachnutzung des Online-Dienstes „digitaler Widerspruch“ interessiert sind, bitte ich um Ihre Rückmeldung bis zum 28.02.2024 an die E-Mail-Adresse: praktische.digitalisierung@mik.brandenburg.de.

Eine rechtliche Pflicht zur Mitwirkung oder Nachnutzung wird mit einer Interessenbekundung nicht begründet. Die Erklärung ist damit unverbindlich. Nach Auswertung der Rückmeldungen werden Sie über den weiteren Verlauf informiert. Sofern Sie bereits jetzt Fragen technischer oder organisatorischer Art haben, können Sie diese gerne per E-Mail an die Adresse praktische.digitalisierung@mik.brandenburg.de richten.