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Aspekte und Hinweise zur Ein- und Erhaltung der Informationssicherheit bei der Nachnutzung von EfA-Online-Diensten

- Erschienen am 08.01.2024

Die Handreichung mit sicherheitsrechtlichen Hinweisen bei der Nachnutzung von EfA-Online-Diensten soll es Behörden einfacher machen, den Ansprüchen der Informationssicherheit gerecht zu werden.

Der grundlegende Hinweis lautet: wenn im Land Brandenburg ein IT-Verfahren nachgenutzt wird, welches im laufenden Betrieb über die Verwaltungsgrenze der Landesverwaltung Brandenburgs hinaus wirkt (bspw. zu den Kommunen, zu anderen Ländern oder dem Bund), haben Verantwortliche im Land solcher Verfahren bestimmten Regelungen zu genügen bzw. zu beachten.

Die Handreichung soll die Behörden dabei unterstützen.

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