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Onlinezugangsgesetz – Jahresbericht 2023 zum Umsetzungsstand in Brandenburg

- Erschienen am 05.01.2024

Die aktuelle Novellierung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) spielt bei der Fortentwicklung der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen eine entscheidende Rolle. Die Gesetzesvorlage sieht umfassende Änderungen wie die bundesseitige Bereitstellung eines zentralen Bürgerkontos, ein Beratungsangebot sowie elektronische Schriftformersetzungsmöglichkeiten vor. Der Gesetzesentwurf wurde in den Bundestag eingebracht und nach erster Lesung in die Fachausschüsse verwiesen. Das weitere Gesetzgebungsverfahren bleibt abzuwarten, mit einem Inkrafttreten der OZG-Novelle ist im Frühjahr 2024 zu rechnen. Die Anzahl von weit mehr als 60 Änderungsanträgen der Länder in den Ausschüssen des Bundesrats zeigt, dass der inhaltliche Beratungs- und Abwägungsbedarf bei der Fortschreibung des OZG bundesweit sehr hoch ist.

Den aktuellen Umsetzungsstand der OZG-Verwaltungsleistungen in Brandenburg kann im OZG Board Brandenburg (abrufbar unter https://ozg-brandenburg.agendo.de; einmalige Registrierung notwendig) jederzeit eingesehen werden. Die Plattform für die Verwaltung von OZG-Umsetzungsprojekten wird durch alle Brandenburger Ministerien gepflegt. Der OZG-Jahresbericht 2023 gibt Auskunft über die wichtigsten Faktoren der OZG-Umsetzung in Brandenburg.

Aktuell werden auf den Internetseiten und auf den Fachportalen der jeweiligen Landesbehörden der Öffentlichkeit 528 Online-Formulare und Online-Dienste zur Verfügung gestellt. Dies stellt einen Aufwuchs von 130 Leistungen im Vergleich zu 2022 dar.