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Was ist der Portalverbund?

Symbolbild Portalverbund - Person zeigt mit Zeigefinger auf vernetzte Deutschlandkarte
© vegefox.com – stock.adobe.com

Neben dem Digitalisierungsprogramm stellt der Portalverbund das zweite Kernprojekt für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes dar. Das OZG verpflichtet Bund und Länder einen Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen zu schaffen (§ 1 Abs. 2 OZG).

Der Portalverbund ist eine technische Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern (einschließlich ihrer Kommunen). Dadurch können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen elektronische Verwaltungsleistungen deutschlandweit nutzen, unabhängig davon, welches Einstiegsportal sie wählen.

In Brandenburg wird die Anbindung an den Portalverbund für Land und Kommunen durch den Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg (BUS-BB) sichergestellt. Die im Redaktionssystem des BUS-BB erfassten Informationen werden sowohl im Landesserviceportal Brandenburg und den an den Portalverbund angeschlossenen Verwaltungsportalen von Bund und Ländern angezeigt. Des Weiteren können sie auf den Portalen der angeschlossenen Kommunen genutzt werden.

Über den Portalverbund wird auch die Anbindung an das EU-Portal Your Europe sichergestellt. So werden Informationen zu Verwaltungsleistungen europaweit verfügbar und Vorgaben der Single-Digital-Gateway-Verordnung zur Bereitstellung von Informationen (Annex 1) erfüllt.

Symbolbild Portalverbund - Person zeigt mit Zeigefinger auf vernetzte Deutschlandkarte
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Neben dem Digitalisierungsprogramm stellt der Portalverbund das zweite Kernprojekt für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes dar. Das OZG verpflichtet Bund und Länder einen Portalverbund für digitale Verwaltungsleistungen zu schaffen (§ 1 Abs. 2 OZG).

Der Portalverbund ist eine technische Verknüpfung der Verwaltungsportale von Bund und Ländern (einschließlich ihrer Kommunen). Dadurch können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen elektronische Verwaltungsleistungen deutschlandweit nutzen, unabhängig davon, welches Einstiegsportal sie wählen.

In Brandenburg wird die Anbindung an den Portalverbund für Land und Kommunen durch den Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg (BUS-BB) sichergestellt. Die im Redaktionssystem des BUS-BB erfassten Informationen werden sowohl im Landesserviceportal Brandenburg und den an den Portalverbund angeschlossenen Verwaltungsportalen von Bund und Ländern angezeigt. Des Weiteren können sie auf den Portalen der angeschlossenen Kommunen genutzt werden.

Über den Portalverbund wird auch die Anbindung an das EU-Portal Your Europe sichergestellt. So werden Informationen zu Verwaltungsleistungen europaweit verfügbar und Vorgaben der Single-Digital-Gateway-Verordnung zur Bereitstellung von Informationen (Annex 1) erfüllt.

Die Schriftgrafik zeigt das Prinzip des Portalverbunds. Eine Person möchte z.B. einen Reisepass beantragen oder ein Gewerbe anmelden. Die Information kann über den Portalverbund auf den Verwaltungsportalen des Bundes, der Länder und Kommunen gefunden werden.
© BMI
Die Schriftgrafik zeigt das Prinzip des Portalverbunds. Eine Person möchte z.B. einen Reisepass beantragen oder ein Gewerbe anmelden. Die Information kann über den Portalverbund auf den Verwaltungsportalen des Bundes, der Länder und Kommunen gefunden werden.
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Verfügbarkeit

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