Behördennummer 115
Mit der zentralen Behördennummer 115 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Auskünfte insbesondere zu Verwaltungsdienstleistungen der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Die in der Bundesrepublik bereits etablierten 115-Servicecenter - vorrangig auf der kommunalen Ebene - sind deutschlandweit grundsätzlich die erste Anlaufstelle für derartige Fragen.
Mit dem Beschluss des IT-Planungsrates zur Behördennummer 115 vom 29. März 2023 stimmte Brandenburg der „Umsetzung des flächendeckenden First-Level Supports für Online-Dienste mit der 115“ im Zuge der OZG-Umsetzung zu. Mit diesem Beschluss wurden die organisatorischen, strukturellen und technischen Weichenstellungen konzeptionell vorgenommen, um dem OZG-Änderungsgesetz Rechnung zu tragen. Mit der Einführung des § 3a OZG wurde die verpflichtende Bereitstellung eines bundesweit einheitlichen Beratungsangebots im Portalverbund etabliert. Hinter dieser Norm verbergen sich die Servicecenterstrukturen zum 115-Dienst. Brandenburg, dass über keine eigenen Servicecenterstrukturen verfügt, fasste daher den Entschluss, sich an ein bestehendes Servicecenter einer anderen Gebietskörperschaft anzuschließen.
Im April 2024 haben Brandenburg und Berlin zu diesem Zweck eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Nutzung der Berliner 115-Servicecenterstrukturen unterzeichnet. Zudem ist Brandenburg als 15. Bundesland im April 2024 offiziell dem 115-Verbund beigetreten.
Im Frühjahr 2024 setzte das MIK ein Projekt zur Einführung der Behördennummer 115 in Brandenburg auf. Dem vorausgegangen waren politische Grundsatzentscheidungen zur Kooperation mit dem Berliner 115-Servicecenter im ITDZ und dem Verbundbeitritt. Im Zusammenwirken mit den Pilotkommunen und den Pilotbehörden werden die kommunalen und ressortspezifischen Anforderungen definiert, die später durch das ITDZ Berlin umgesetzt werden sollen. Ziel der ersten Projektphase war es, bis zum 1. Januar 2025 die Basisabdeckung für das gesamte Land Brandenburg durch das ITDZ Berlin bereitzustellen. Durch die Basisabdeckung des Berliner 115-Servicecenters erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Auskünfte zu Zuständigkeiten und Kontakten in der öffentlichen Verwaltung.
Nach geplanter erfolgreicher Anbindung der Basisabdeckung ab dem 1. Januar 2025 soll im Laufe des Jahres 2025 der Service der 115 perspektivisch für Brandenburg zur Vollabdeckung vorbereitet werden. Mit der Vollabdeckung wird zusätzlich eine inhaltliche Beauskunftung von Fragen zu Verwaltungsdienstleistungen und Online-Diensten durch das ITDZ Berlin angestrebt.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Pilotkommunen und Pilotbehörden im Land Brandenburg:
Kommunen
Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Landeshauptstadt Potsdam, Stadt Bernau bei Berlin, Gemeinde Grünheide, Gemeinde Röderland, Gemeinde Schönefeld, Amt Burg Spreewald
Landesbehörden
Landesamt für Soziales und Versorgung; Landesbetrieb Straßenwesen; Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung; Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz
Mit der zentralen Behördennummer 115 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, Auskünfte insbesondere zu Verwaltungsdienstleistungen der öffentlichen Verwaltung zu erhalten. Die in der Bundesrepublik bereits etablierten 115-Servicecenter - vorrangig auf der kommunalen Ebene - sind deutschlandweit grundsätzlich die erste Anlaufstelle für derartige Fragen.
Mit dem Beschluss des IT-Planungsrates zur Behördennummer 115 vom 29. März 2023 stimmte Brandenburg der „Umsetzung des flächendeckenden First-Level Supports für Online-Dienste mit der 115“ im Zuge der OZG-Umsetzung zu. Mit diesem Beschluss wurden die organisatorischen, strukturellen und technischen Weichenstellungen konzeptionell vorgenommen, um dem OZG-Änderungsgesetz Rechnung zu tragen. Mit der Einführung des § 3a OZG wurde die verpflichtende Bereitstellung eines bundesweit einheitlichen Beratungsangebots im Portalverbund etabliert. Hinter dieser Norm verbergen sich die Servicecenterstrukturen zum 115-Dienst. Brandenburg, dass über keine eigenen Servicecenterstrukturen verfügt, fasste daher den Entschluss, sich an ein bestehendes Servicecenter einer anderen Gebietskörperschaft anzuschließen.
Im April 2024 haben Brandenburg und Berlin zu diesem Zweck eine Kooperationsvereinbarung zur gemeinsamen Nutzung der Berliner 115-Servicecenterstrukturen unterzeichnet. Zudem ist Brandenburg als 15. Bundesland im April 2024 offiziell dem 115-Verbund beigetreten.
Im Frühjahr 2024 setzte das MIK ein Projekt zur Einführung der Behördennummer 115 in Brandenburg auf. Dem vorausgegangen waren politische Grundsatzentscheidungen zur Kooperation mit dem Berliner 115-Servicecenter im ITDZ und dem Verbundbeitritt. Im Zusammenwirken mit den Pilotkommunen und den Pilotbehörden werden die kommunalen und ressortspezifischen Anforderungen definiert, die später durch das ITDZ Berlin umgesetzt werden sollen. Ziel der ersten Projektphase war es, bis zum 1. Januar 2025 die Basisabdeckung für das gesamte Land Brandenburg durch das ITDZ Berlin bereitzustellen. Durch die Basisabdeckung des Berliner 115-Servicecenters erhalten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Auskünfte zu Zuständigkeiten und Kontakten in der öffentlichen Verwaltung.
Nach geplanter erfolgreicher Anbindung der Basisabdeckung ab dem 1. Januar 2025 soll im Laufe des Jahres 2025 der Service der 115 perspektivisch für Brandenburg zur Vollabdeckung vorbereitet werden. Mit der Vollabdeckung wird zusätzlich eine inhaltliche Beauskunftung von Fragen zu Verwaltungsdienstleistungen und Online-Diensten durch das ITDZ Berlin angestrebt.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die Pilotkommunen und Pilotbehörden im Land Brandenburg:
Kommunen
Landkreis Dahme-Spreewald, Landkreis Potsdam-Mittelmark, Landeshauptstadt Potsdam, Stadt Bernau bei Berlin, Gemeinde Grünheide, Gemeinde Röderland, Gemeinde Schönefeld, Amt Burg Spreewald
Landesbehörden
Landesamt für Soziales und Versorgung; Landesbetrieb Straßenwesen; Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung; Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz