Toolbar-Menü

Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg

Logo DIKOM - rote Brandenburgkarte mit Schriftzug DIKOM Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg
© DIKOM

Als kommunaler IT-Dienstleister im Land Brandenburg unterstützt der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (ZV DIKOM) unter anderem bei Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verwaltungsdigitalisierung.

Insbesondere für die Erfüllung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) bzw. des Brandenburgisches E-Government-Gesetzes (BbgEGovG), stellt der Zweckverband eine aufeinander abgestimmte E-Government-Infrastruktur bereit. Diese und ebenso darüberhinausgehende Digitalisierungsthemen profitieren von entstehenden Synergieeffekten und ermöglichen es, effiziente Digitalisierungslösungen für Mitglieder und Nicht-Mitglieder im kommunalen Raum bereitzustellen.

Die E-Government-Infrastruktur umfasst ein individualisierbares Serviceportal zur Auslese der BUS-BB-Daten, einen Formularserver zur Bereitstellung rechtssicherer Online-Antragsassistenten und eine Datendrehscheibe, welche den Transfer der Bürgeranträge zu individuellen Zielen in der Verwaltung steuert. Die Authentifizierung der antragstellenden Person durch Nutzung der BundID/Nutzerkonto Bund (später DeutschlandID), die Integration von Bezahlsystemen (z. B. ePayBL) sowie zusätzliche Schnittstellen zu HKR-Systemen der Verwaltung, sind ebenfalls realisierbar.

Ziel des ZV DIKOM ist es, allen interessierten Verwaltungen in Brandenburg dieses „OZG-Paket DIKOM“ zur Verfügung zu stellen und Integrationen in bestehende Infrastrukturen schnell und problemlos umsetzen.

Hierfür besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), insbesondere dem Kommunalen Anwendungszentrum (Kaz), der TUIV-AG Brandenburg, der Digitalagentur Brandenburg (DABB) sowie weiteren für die OZG-Umsetzung wichtigen Partnern und öffentlichen Instanzen, u. a. die Landesbeauftragte für Datenschutz.

Weitere Informationen zur bestehenden E-Government-Infrastruktur können dem Konzept des ZV DIKOM entnommen werden (abrufbar unter "Mehr zum Thema").

Die Übersicht der Verbandsmitglieder kann der jeweils aktuellen Änderungssatzung auf der Webseite des ZV DIKOM entnommen werden (abrufbar unter „Mehr zum Thema“).

Logo DIKOM - rote Brandenburgkarte mit Schriftzug DIKOM Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg
© DIKOM

Als kommunaler IT-Dienstleister im Land Brandenburg unterstützt der Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (ZV DIKOM) unter anderem bei Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verwaltungsdigitalisierung.

Insbesondere für die Erfüllung des Gesetzes zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG) bzw. des Brandenburgisches E-Government-Gesetzes (BbgEGovG), stellt der Zweckverband eine aufeinander abgestimmte E-Government-Infrastruktur bereit. Diese und ebenso darüberhinausgehende Digitalisierungsthemen profitieren von entstehenden Synergieeffekten und ermöglichen es, effiziente Digitalisierungslösungen für Mitglieder und Nicht-Mitglieder im kommunalen Raum bereitzustellen.

Die E-Government-Infrastruktur umfasst ein individualisierbares Serviceportal zur Auslese der BUS-BB-Daten, einen Formularserver zur Bereitstellung rechtssicherer Online-Antragsassistenten und eine Datendrehscheibe, welche den Transfer der Bürgeranträge zu individuellen Zielen in der Verwaltung steuert. Die Authentifizierung der antragstellenden Person durch Nutzung der BundID/Nutzerkonto Bund (später DeutschlandID), die Integration von Bezahlsystemen (z. B. ePayBL) sowie zusätzliche Schnittstellen zu HKR-Systemen der Verwaltung, sind ebenfalls realisierbar.

Ziel des ZV DIKOM ist es, allen interessierten Verwaltungen in Brandenburg dieses „OZG-Paket DIKOM“ zur Verfügung zu stellen und Integrationen in bestehende Infrastrukturen schnell und problemlos umsetzen.

Hierfür besteht eine enge Zusammenarbeit mit dem Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), insbesondere dem Kommunalen Anwendungszentrum (Kaz), der TUIV-AG Brandenburg, der Digitalagentur Brandenburg (DABB) sowie weiteren für die OZG-Umsetzung wichtigen Partnern und öffentlichen Instanzen, u. a. die Landesbeauftragte für Datenschutz.

Weitere Informationen zur bestehenden E-Government-Infrastruktur können dem Konzept des ZV DIKOM entnommen werden (abrufbar unter "Mehr zum Thema").

Die Übersicht der Verbandsmitglieder kann der jeweils aktuellen Änderungssatzung auf der Webseite des ZV DIKOM entnommen werden (abrufbar unter „Mehr zum Thema“).