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Technische Beratung

Der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) unterstützt Kommunen sowie Ministerien und ihre nachgeordneten Behörden bei der Umsetzung des Onlinzuganggesetzes (OZG) in Form von folgenden Beratungsleistungen:

  • Unterstützung bei der ganzheitlichen Einbindung von OZG-Angeboten in das technische Umfeld eines Kunden
  • Unterstützung bei der Identifikation von Ansprechpartnern und Verantwortlichen im Land und gegebenenfalls im Bund (zum Beispiel OZG-Koordinatoren, Projektleitungen, Dienstleister)
  • Unterstützung bei der Identifikation von vorhandenen nachnutzbaren Lösungen und Beratung bei der Einbindung dieser
  • Unterstützung bei der Übersetzung von fachlichen Anforderungen in technische Lösungen
  • Beratung zu IT-Basiskomponenten und deren Einbindung in OZG-Szenarien
  • Unterstützung bei der Beantragung von IT-Basiskomponenten

Die Beratungsleistung beinhaltet keine Übernahme von Projektleitungsaufgaben oder Begleitung von Projekten, sondern ist auf den initialen Beratungsbedarf ausgerichtet. Längerfristige Begleitungen in OZG-Projekten vereinbaren Sie bitte individuell, damit eine effektive Nutzung der Beratungsleistung des ZIT-BB aller Kommunen und Ministerien gewährleistet werden kann. Bei Interesse an dem Beratungsangebot können Sie uns gern unterstützen und die Checkliste OZG-Beratung (siehe "Mehr zum Thema") an das Funktionspostfach ozg-beratung@zitt-bb.brandenburg.de senden.

Die Kontaktdaten der OZG-Beratung des ZIT-BB lauten:

E-Mail: ozg-beratung@zitt-bb.brandenburg.de
Telefon: +49 331 39-1188

Der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB) unterstützt Kommunen sowie Ministerien und ihre nachgeordneten Behörden bei der Umsetzung des Onlinzuganggesetzes (OZG) in Form von folgenden Beratungsleistungen:

  • Unterstützung bei der ganzheitlichen Einbindung von OZG-Angeboten in das technische Umfeld eines Kunden
  • Unterstützung bei der Identifikation von Ansprechpartnern und Verantwortlichen im Land und gegebenenfalls im Bund (zum Beispiel OZG-Koordinatoren, Projektleitungen, Dienstleister)
  • Unterstützung bei der Identifikation von vorhandenen nachnutzbaren Lösungen und Beratung bei der Einbindung dieser
  • Unterstützung bei der Übersetzung von fachlichen Anforderungen in technische Lösungen
  • Beratung zu IT-Basiskomponenten und deren Einbindung in OZG-Szenarien
  • Unterstützung bei der Beantragung von IT-Basiskomponenten

Die Beratungsleistung beinhaltet keine Übernahme von Projektleitungsaufgaben oder Begleitung von Projekten, sondern ist auf den initialen Beratungsbedarf ausgerichtet. Längerfristige Begleitungen in OZG-Projekten vereinbaren Sie bitte individuell, damit eine effektive Nutzung der Beratungsleistung des ZIT-BB aller Kommunen und Ministerien gewährleistet werden kann. Bei Interesse an dem Beratungsangebot können Sie uns gern unterstützen und die Checkliste OZG-Beratung (siehe "Mehr zum Thema") an das Funktionspostfach ozg-beratung@zitt-bb.brandenburg.de senden.

Die Kontaktdaten der OZG-Beratung des ZIT-BB lauten:

E-Mail: ozg-beratung@zitt-bb.brandenburg.de
Telefon: +49 331 39-1188

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