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Organisatorische Dimension

Icon Organisatorische Aspekte - zu sehen ist ein Piktogramm in Form eines Organigramms

Grundsätzlich ist jede Behörde und jede Organisation in Brandenburg für die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen eigenständig verantwortlich. Die Umsetzung des OZG und die Nachnutzung von Online-Diensten erfolgt im Land Brandenburg entlang der politisch-strategischen Ressortverantwortungen auf der Grundlage der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden. Daher gilt in Brandenburg der Leitsatz „Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung“. Das MIK ist für die OZG-Gesamtkoordination und für das landesweite Monitoring in Brandenburg zuständig. Zudem verfügt jedes Ressort über eigene OZG-Koordinatorinnen und OZG-Koordinatoren, die als fachliche Schnittstelle fungieren. Die OZG-Umsetzung in Brandenburg ist somit durch eine Vielzahl an beteiligten Akteuren und deren Interdependenzen geprägt, hierzu zählen u. a.:

  • die Brandenburgischen Ministerien und ihre nachgeordneten Behörden,
  • die Hochschulen, Kammern und Sozialversicherungsträger,
  • die Brandenburgischen Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise,
  • die Kommunalen Spitzenverbände – den Städte- und Gemeindebund Brandenburg und den Landkreistag Brandenburg,
  • die TUIV-AG Brandenburg,
  • den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), inklusive des Kommunalen Anwendungszentrums (Kaz),
  • den Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM) und
  • die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA).

Die benannten Beteiligten müssen jedoch auch über ausreichende personelle Ressourcen verfügen, um den OZG-Umsetzungsprozess im Allgemeinen und hunderte EfA-Nachnutzungsprojekte im Speziellen vollumfänglich (mit-)gestalten und begleiten zu können. Der in vielen Branchen immanente (IT-)Fachkräftemangel, verschärft durch den demografischen Wandel, kann auch für die öffentliche Verwaltung konstatiert werden. Die landes- und kommunalseitig angespannte Stellen- und Personalsituation muss meist zu Lasten des vorhandenen Personals kompensiert werden. Die dann notwendige Prioritätensetzung obliegt jedem Ressort bzw. Fachbereich selbst.

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Grundsätzlich ist jede Behörde und jede Organisation in Brandenburg für die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen eigenständig verantwortlich. Die Umsetzung des OZG und die Nachnutzung von Online-Diensten erfolgt im Land Brandenburg entlang der politisch-strategischen Ressortverantwortungen auf der Grundlage der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden. Daher gilt in Brandenburg der Leitsatz „Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung“. Das MIK ist für die OZG-Gesamtkoordination und für das landesweite Monitoring in Brandenburg zuständig. Zudem verfügt jedes Ressort über eigene OZG-Koordinatorinnen und OZG-Koordinatoren, die als fachliche Schnittstelle fungieren. Die OZG-Umsetzung in Brandenburg ist somit durch eine Vielzahl an beteiligten Akteuren und deren Interdependenzen geprägt, hierzu zählen u. a.:

  • die Brandenburgischen Ministerien und ihre nachgeordneten Behörden,
  • die Hochschulen, Kammern und Sozialversicherungsträger,
  • die Brandenburgischen Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise,
  • die Kommunalen Spitzenverbände – den Städte- und Gemeindebund Brandenburg und den Landkreistag Brandenburg,
  • die TUIV-AG Brandenburg,
  • den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), inklusive des Kommunalen Anwendungszentrums (Kaz),
  • den Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM) und
  • die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA).

Die benannten Beteiligten müssen jedoch auch über ausreichende personelle Ressourcen verfügen, um den OZG-Umsetzungsprozess im Allgemeinen und hunderte EfA-Nachnutzungsprojekte im Speziellen vollumfänglich (mit-)gestalten und begleiten zu können. Der in vielen Branchen immanente (IT-)Fachkräftemangel, verschärft durch den demografischen Wandel, kann auch für die öffentliche Verwaltung konstatiert werden. Die landes- und kommunalseitig angespannte Stellen- und Personalsituation muss meist zu Lasten des vorhandenen Personals kompensiert werden. Die dann notwendige Prioritätensetzung obliegt jedem Ressort bzw. Fachbereich selbst.