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Organisatorische Dimension

Icon Organisatorische Aspekte - zu sehen ist ein Piktogramm in Form eines Organigramms
© Font Awesome

Grundsätzlich ist jede Behörde und jede Organisation in Brandenburg für die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen eigenständig verantwortlich. Die Umsetzung des OZG und die Nachnutzung von Online-Diensten erfolgt im Land Brandenburg entlang der politisch-strategischen Ressortverantwortungen auf der Grundlage der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden. Daher gilt in Brandenburg der Leitsatz „Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung“. Das MIK ist für die OZG-Gesamtkoordination und für das landesweite Monitoring in Brandenburg zuständig. Zudem verfügt jedes Ressort über eigene OZG-Koordinatorinnen und OZG-Koordinatoren, die als fachliche Schnittstelle fungieren. Die OZG-Umsetzung in Brandenburg ist somit durch eine Vielzahl an beteiligten Akteuren und deren Interdependenzen geprägt, hierzu zählen u. a.:

  • die Brandenburgischen Ministerien und ihre nachgeordneten Behörden,
  • die Hochschulen, Kammern und Sozialversicherungsträger,
  • die Brandenburgischen Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise,
  • die Kommunalen Spitzenverbände – den Städte- und Gemeindebund Brandenburg und den Landkreistag Brandenburg,
  • die TUIV-AG Brandenburg,
  • den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), inklusive des Kommunalen Anwendungszentrums (Kaz),
  • den Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM) und
  • die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA).

Die benannten Beteiligten müssen jedoch auch über ausreichende personelle Ressourcen verfügen, um den OZG-Umsetzungsprozess im Allgemeinen und hunderte EfA-Nachnutzungsprojekte im Speziellen vollumfänglich (mit-)gestalten und begleiten zu können. Der in vielen Branchen immanente (IT-)Fachkräftemangel, verschärft durch den demografischen Wandel, kann auch für die öffentliche Verwaltung konstatiert werden. Die landes- und kommunalseitig angespannte Stellen- und Personalsituation muss meist zu Lasten des vorhandenen Personals kompensiert werden. Die dann notwendige Prioritätensetzung obliegt jedem Ressort bzw. Fachbereich selbst.

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Grundsätzlich ist jede Behörde und jede Organisation in Brandenburg für die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen eigenständig verantwortlich. Die Umsetzung des OZG und die Nachnutzung von Online-Diensten erfolgt im Land Brandenburg entlang der politisch-strategischen Ressortverantwortungen auf der Grundlage der Bekanntmachung der Geschäftsbereiche der obersten Landesbehörden. Daher gilt in Brandenburg der Leitsatz „Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung“. Das MIK ist für die OZG-Gesamtkoordination und für das landesweite Monitoring in Brandenburg zuständig. Zudem verfügt jedes Ressort über eigene OZG-Koordinatorinnen und OZG-Koordinatoren, die als fachliche Schnittstelle fungieren. Die OZG-Umsetzung in Brandenburg ist somit durch eine Vielzahl an beteiligten Akteuren und deren Interdependenzen geprägt, hierzu zählen u. a.:

  • die Brandenburgischen Ministerien und ihre nachgeordneten Behörden,
  • die Hochschulen, Kammern und Sozialversicherungsträger,
  • die Brandenburgischen Städte, Gemeinden, Ämter und Landkreise,
  • die Kommunalen Spitzenverbände – den Städte- und Gemeindebund Brandenburg und den Landkreistag Brandenburg,
  • die TUIV-AG Brandenburg,
  • den Brandenburgischen IT-Dienstleister (ZIT-BB), inklusive des Kommunalen Anwendungszentrums (Kaz),
  • den Zweckverband Digitale Kommunen Brandenburg (DIKOM) und
  • die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (LDA).

Die benannten Beteiligten müssen jedoch auch über ausreichende personelle Ressourcen verfügen, um den OZG-Umsetzungsprozess im Allgemeinen und hunderte EfA-Nachnutzungsprojekte im Speziellen vollumfänglich (mit-)gestalten und begleiten zu können. Der in vielen Branchen immanente (IT-)Fachkräftemangel, verschärft durch den demografischen Wandel, kann auch für die öffentliche Verwaltung konstatiert werden. Die landes- und kommunalseitig angespannte Stellen- und Personalsituation muss meist zu Lasten des vorhandenen Personals kompensiert werden. Die dann notwendige Prioritätensetzung obliegt jedem Ressort bzw. Fachbereich selbst.