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Finanzielle Dimension

Icon Finanzielle Aspekte - zu sehen sind übereinandergestapelte Münzen und ein Eurozeichen

Allgemein fallen im Rahmen der OZG-Umsetzung Kosten für die Erstentwicklung, den Betrieb, die Wartung, den Support sowie die Weiterentwicklung von Online-Diensten an. Die genauen Nachnutzungskosten von EfA-Lösungen für das Land bzw. die Kommunen variieren je nach digitalisierter Verwaltungsleistung. Diese hängen einerseits davon ab, wie viele Länder bzw. Kommunen sich einer Nachnutzungsallianz anschließen und werden andererseits vom gewählten Verteilungsschlüssel für die Kosten bestimmt.

Grundsätzlich sind die Kommunen rechtlich zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes verpflichtet, weshalb sie auch eine geeignete finanzielle Vorsorge treffen müssen. Gleichwohl unterstützt das Land Brandenburg seine Kommunen finanziell bei dieser Mammutaufgabe. So stellt das Land den Kommunen die für Onlinedienste unerlässlichen IT-Basiskomponenten zur entgeltfreien Mitnutzung bereit (vgl. § 14 Abs. 2 i. V. m. § 11 BbgEGovG). Darüber hinaus steht den Kommunen der Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg als landesweites Redaktionssystem kostenfrei zur Verfügung; hierbei handelt es sich mit Blick auf die Anschlussfähigkeit an den Portalverbund um ein zentrales Instrument zur Erfüllung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes.

Im Landeshaushalt für 2023/2024 wurde ab dem Jahr 2023 ein zentrales OZG-Budget in Höhe von 1,5 Millionen Euro etatisiert, um auf OZG-Nachnutzungsangebote (EfA-Leistungen) flexibel reagieren zu können. Das Budget dient als Reserve, um in den Ressorteinzelplänen nicht veranschlagte neue bzw. zusätzliche Ausgaben für auch die kommunale Ebene betreffende OZG-Projekte zu flankieren. Zudem sieht der Einzelplan des Innenministeriums eine Finanzierung der Betriebs- bzw. Wartungs- und Pflegekosten der kommunalen brandenburgischen Ausländerbehörden für die Online-Dienste im Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ vor. Des Weiteren fördert das Innenressort den kommunalen IT-Zweckverband DIKOM mit 1,5 Millionen Euro für den Aufbau der kommunalen IT-Infrastruktur (u. a. Entwicklung eines Kommunalportals) als Teil der OZG-Umsetzung. Darüber wird es eine finanzielle Unterstützung des Zweckverbandes zum Aufbau einer Kommunalredaktion im Kontext des Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg für die Datenlieferung in den Portalverbund geben. Nicht unerwähnt bleibt die vom Land in Verantwortung des Ministeriums des Innern und für Kommunales gewährte Förderung der Smart Village App, mit der die Kommunen ihr kommunales Digitalisierungsangebot unterbreiten können.

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Allgemein fallen im Rahmen der OZG-Umsetzung Kosten für die Erstentwicklung, den Betrieb, die Wartung, den Support sowie die Weiterentwicklung von Online-Diensten an. Die genauen Nachnutzungskosten von EfA-Lösungen für das Land bzw. die Kommunen variieren je nach digitalisierter Verwaltungsleistung. Diese hängen einerseits davon ab, wie viele Länder bzw. Kommunen sich einer Nachnutzungsallianz anschließen und werden andererseits vom gewählten Verteilungsschlüssel für die Kosten bestimmt.

Grundsätzlich sind die Kommunen rechtlich zur Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes verpflichtet, weshalb sie auch eine geeignete finanzielle Vorsorge treffen müssen. Gleichwohl unterstützt das Land Brandenburg seine Kommunen finanziell bei dieser Mammutaufgabe. So stellt das Land den Kommunen die für Onlinedienste unerlässlichen IT-Basiskomponenten zur entgeltfreien Mitnutzung bereit (vgl. § 14 Abs. 2 i. V. m. § 11 BbgEGovG). Darüber hinaus steht den Kommunen der Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg als landesweites Redaktionssystem kostenfrei zur Verfügung; hierbei handelt es sich mit Blick auf die Anschlussfähigkeit an den Portalverbund um ein zentrales Instrument zur Erfüllung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes.

Im Landeshaushalt für 2023/2024 wurde ab dem Jahr 2023 ein zentrales OZG-Budget in Höhe von 1,5 Millionen Euro etatisiert, um auf OZG-Nachnutzungsangebote (EfA-Leistungen) flexibel reagieren zu können. Das Budget dient als Reserve, um in den Ressorteinzelplänen nicht veranschlagte neue bzw. zusätzliche Ausgaben für auch die kommunale Ebene betreffende OZG-Projekte zu flankieren. Zudem sieht der Einzelplan des Innenministeriums eine Finanzierung der Betriebs- bzw. Wartungs- und Pflegekosten der kommunalen brandenburgischen Ausländerbehörden für die Online-Dienste im Themenfeld „Ein- und Auswanderung“ vor. Des Weiteren fördert das Innenressort den kommunalen IT-Zweckverband DIKOM mit 1,5 Millionen Euro für den Aufbau der kommunalen IT-Infrastruktur (u. a. Entwicklung eines Kommunalportals) als Teil der OZG-Umsetzung. Darüber wird es eine finanzielle Unterstützung des Zweckverbandes zum Aufbau einer Kommunalredaktion im Kontext des Bürger- und Unternehmensservice Brandenburg für die Datenlieferung in den Portalverbund geben. Nicht unerwähnt bleibt die vom Land in Verantwortung des Ministeriums des Innern und für Kommunales gewährte Förderung der Smart Village App, mit der die Kommunen ihr kommunales Digitalisierungsangebot unterbreiten können.