Zentraler Zugang für die Nutzung von De-Mail-Diensten

Durch die Bereitstellung eines zentralen Zugangs (De-Mail-Gateway) für die Nutzung von De-Mail-Diensten sollen die Behörden des Landes in die Lage versetzt werden, De-Mail als sicheres Verfahren für die Eröffnung des elektronischen Zugangs anbieten zu können. Fast alle bisherigen E-Government-Gesetze der Länder und das E-Government-Gesetz des Bundes sehen die Verwendung von De-Mail als elektronische Zugangs- und Unterschriftsmöglichkeit vor.

Durch die Bereitstellung eines zentralen Zugangs (De-Mail-Gateway) für die Nutzung von De-Mail-Diensten sollen die Behörden des Landes in die Lage versetzt werden, De-Mail als sicheres Verfahren für die Eröffnung des elektronischen Zugangs anbieten zu können. Fast alle bisherigen E-Government-Gesetze der Länder und das E-Government-Gesetz des Bundes sehen die Verwendung von De-Mail als elektronische Zugangs- und Unterschriftsmöglichkeit vor.
Verfügbarkeit
-
Geplant bis Ende des Jahres 2022 (dezentrale Zwischenlösung bereits verfügbar)