Nutzerkonto Brandenburg

Update: 01.01.2023:
Wie die Länder Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Bayern hat auch das Land Brandenburg sein Interesse an der Nutzung der BundID bekundet. Das Nutzerkonto Brandenburg wird sukzessive eingestellt. Im ersten Schritt stellt das Land Brandenburg ab dem 01.01.2023, für neu anzubindende Online-Dienste, kein eigenes Nutzerkonto mehr bereit.
Wenn Sie bereits heute Interesse am Anschluss Ihres Online-Dienstes an die BundID haben, verwenden Sie bitte weiterhin das unten verlinkte Auftragsformular. Der ZIT-BB leitet Ihre Anfrage weiter. Durch den kompletten Anbindungsprozess werden Sie vom BMI und ITZBund begleitet. Da die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und dem BMI derzeit erarbeitet wird, bedarf es derzeit noch einer eigenen Kooperationsvereinbarung zwischen Ihnen als Anbieter des Online-Dienstes und dem BMI.
An das vom Land Brandenburg bereitgestellte und im Einsatz befindliche Nutzerkonto Brandenburg angeschlossene Online-Dienste wurden und werden über den Wechsel informiert. Der Wechsel gestaltet sich in den meisten Fällen einfach, da beide Nutzerkonten auf der gleichen technischen Grundlage aufbauen. Die BundID wird im Rechenzentrum des ITZBund betrieben. Für das dazugehörige Postfach muss beachtet werden, dass die Schnittstelle zum Senden von Nachrichten in das Postfach nur über das Netz des Bundes aufgerufen werden kann.
Das OZG-konforme Nutzerkonto Brandenburg ist ein Teil des sogenannten „Servicekontos“ im Sinne des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes. Ein Servicekonto ist die zentrale Identifizierungskomponente, die der einmaligen oder dauerhaften Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern sowie im Falle des Einheitlichen Unternehmenskontos für Unternehmen/Organisationen zu Zwecken der Inanspruchnahme von Leistungen der Behörden dient und deren Verwendung für die Nutzerinnen und Nutzer freiwillig ist.
Das Nutzerkonto muss durch die Behörde an den vorhandenen Online-Dienst zur jeweiligen Verwaltungsleistung angebunden werden (siehe Schnittstellen). Gemäß § 2 Absatz 5 OZG handelt es sich um ein Bürgerkonto, also um ein Nutzerkonto für natürliche Personen. Das nach § 2 Absatz 7 im Bürgerkonto integrierte Postfach ermöglicht die Zustellung von elektronischen Dokumenten und Informationen durch die Behörde.
Das Nutzerkonto Brandenburg bietet folgende Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren an:
- Benutzername und Passwort
- Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel sowie eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums)
- Europäische eID (eIDAS)
- Interoperable Nutzerkonten (FINK)
- ELSTER-Zertifikat (ab 2. Quartal 2022)
Das Nutzerkonto Brandenburg ist mit den Nutzerkonten anderer Bundesländer sowie zum Nutzerkonto Bund interoperabel. Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Nutzerkonto Brandenburg registriert haben, werden auch bundesweit online verfügbare Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können. Die Interoperabilität der Postfächer der Nutzerkonten wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 ermöglicht.
Ein Dokumentationspaket zur Anbindung des Nutzerkontos Brandenburg steht auf Anfrage (siehe Ansprechpartner) zur Verfügung. Auf den internen Seiten des Landes (bb-intern) finden Sie das Produktblatt und das entsprechende Auftragsformular für das Nutzerkonto Brandenburg (abrufbar unter "Mehr zum Thema").
Schnittstellen
Bürgerkonto nach § 2 Absatz 5 OZG
Onlinedienste können unter Einhaltung des „Web-Browser-SSO-Profile“ des OASIS SAML v2 Standards in jedweder Technologie entwickelt und angebunden werden. Für die Anbindung eines Onlinedienstes werden die beiden Request-Bindings HTTP-REDIRECT und HTTP-POST unterstützt.
Postfach nach § 2 Absatz 7 OZG
Der Nachrichtenversand an das Postfach erfolgt als XML-Nachricht über eine synchrone SOAP-Webservice-Schnittstelle per HTTPS. Zur Adressierung wird, als eindeutige Zuordnung zum Postfach der jeweiligen Nutzerin bzw. des jeweiligen Nutzers im Bürgerkonto, ein Postfach-Handle verwendet. Die Authentisierung durch den Onlinedienst an der Schnittstelle erfolgt zertifikatsbasiert.

Update: 01.01.2023:
Wie die Länder Hessen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Bayern hat auch das Land Brandenburg sein Interesse an der Nutzung der BundID bekundet. Das Nutzerkonto Brandenburg wird sukzessive eingestellt. Im ersten Schritt stellt das Land Brandenburg ab dem 01.01.2023, für neu anzubindende Online-Dienste, kein eigenes Nutzerkonto mehr bereit.
Wenn Sie bereits heute Interesse am Anschluss Ihres Online-Dienstes an die BundID haben, verwenden Sie bitte weiterhin das unten verlinkte Auftragsformular. Der ZIT-BB leitet Ihre Anfrage weiter. Durch den kompletten Anbindungsprozess werden Sie vom BMI und ITZBund begleitet. Da die Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land Brandenburg und dem BMI derzeit erarbeitet wird, bedarf es derzeit noch einer eigenen Kooperationsvereinbarung zwischen Ihnen als Anbieter des Online-Dienstes und dem BMI.
An das vom Land Brandenburg bereitgestellte und im Einsatz befindliche Nutzerkonto Brandenburg angeschlossene Online-Dienste wurden und werden über den Wechsel informiert. Der Wechsel gestaltet sich in den meisten Fällen einfach, da beide Nutzerkonten auf der gleichen technischen Grundlage aufbauen. Die BundID wird im Rechenzentrum des ITZBund betrieben. Für das dazugehörige Postfach muss beachtet werden, dass die Schnittstelle zum Senden von Nachrichten in das Postfach nur über das Netz des Bundes aufgerufen werden kann.
Das OZG-konforme Nutzerkonto Brandenburg ist ein Teil des sogenannten „Servicekontos“ im Sinne des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes. Ein Servicekonto ist die zentrale Identifizierungskomponente, die der einmaligen oder dauerhaften Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern sowie im Falle des Einheitlichen Unternehmenskontos für Unternehmen/Organisationen zu Zwecken der Inanspruchnahme von Leistungen der Behörden dient und deren Verwendung für die Nutzerinnen und Nutzer freiwillig ist.
Das Nutzerkonto muss durch die Behörde an den vorhandenen Online-Dienst zur jeweiligen Verwaltungsleistung angebunden werden (siehe Schnittstellen). Gemäß § 2 Absatz 5 OZG handelt es sich um ein Bürgerkonto, also um ein Nutzerkonto für natürliche Personen. Das nach § 2 Absatz 7 im Bürgerkonto integrierte Postfach ermöglicht die Zustellung von elektronischen Dokumenten und Informationen durch die Behörde.
Das Nutzerkonto Brandenburg bietet folgende Identifizierungs- und Authentifizierungsverfahren an:
- Benutzername und Passwort
- Online-Ausweisfunktion (Personalausweis, elektronischer Aufenthaltstitel sowie eID-Karte für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger sowie Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums)
- Europäische eID (eIDAS)
- Interoperable Nutzerkonten (FINK)
- ELSTER-Zertifikat (ab 2. Quartal 2022)
Das Nutzerkonto Brandenburg ist mit den Nutzerkonten anderer Bundesländer sowie zum Nutzerkonto Bund interoperabel. Bürgerinnen und Bürger, die sich über das Nutzerkonto Brandenburg registriert haben, werden auch bundesweit online verfügbare Verwaltungsleistungen in Anspruch nehmen können. Die Interoperabilität der Postfächer der Nutzerkonten wird voraussichtlich im Laufe des Jahres 2022 ermöglicht.
Ein Dokumentationspaket zur Anbindung des Nutzerkontos Brandenburg steht auf Anfrage (siehe Ansprechpartner) zur Verfügung. Auf den internen Seiten des Landes (bb-intern) finden Sie das Produktblatt und das entsprechende Auftragsformular für das Nutzerkonto Brandenburg (abrufbar unter "Mehr zum Thema").
Schnittstellen
Bürgerkonto nach § 2 Absatz 5 OZG
Onlinedienste können unter Einhaltung des „Web-Browser-SSO-Profile“ des OASIS SAML v2 Standards in jedweder Technologie entwickelt und angebunden werden. Für die Anbindung eines Onlinedienstes werden die beiden Request-Bindings HTTP-REDIRECT und HTTP-POST unterstützt.
Postfach nach § 2 Absatz 7 OZG
Der Nachrichtenversand an das Postfach erfolgt als XML-Nachricht über eine synchrone SOAP-Webservice-Schnittstelle per HTTPS. Zur Adressierung wird, als eindeutige Zuordnung zum Postfach der jeweiligen Nutzerin bzw. des jeweiligen Nutzers im Bürgerkonto, ein Postfach-Handle verwendet. Die Authentisierung durch den Onlinedienst an der Schnittstelle erfolgt zertifikatsbasiert.