Elektronisches Identitätsmanagement (eID-Service)

Mittels eID-Funktion (eID = electronic Identity) können sich Bürgerinnen und Bürger bei der Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen sicher und eindeutig mit dem Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel identifizieren. Gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) kann die eID-Funktion in Verbindung mit einem elektronischen Formular schriftformersetzend zum Einsatz kommen.

Mittels eID-Funktion (eID = electronic Identity) können sich Bürgerinnen und Bürger bei der Online-Beantragung von Verwaltungsleistungen sicher und eindeutig mit dem Personalausweis oder dem elektronischen Aufenthaltstitel identifizieren. Gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) kann die eID-Funktion in Verbindung mit einem elektronischen Formular schriftformersetzend zum Einsatz kommen.
Verfügbarkeit
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© BMI Weitere Informationen zur Online-Ausweisfunktion des Personalausweises erhalten Sie auf dem Personalausweisportal des Bundes (Link zum Portal).
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