Einheitliches Unternehmenskonto
Das Einheitliche Unternehmenskonto ist ein Teil des sogenannten „Servicekontos“ im Sinne des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes. Ein Servicekonto ist die zentrale Identifizierungskomponente, die der einmaligen oder dauerhaften Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern (hier Nutzerkonto Bund genannt) sowie im Falle des Einheitlichen Unternehmenskontos für Unternehmen/Organisationen zu Zwecken der Inanspruchnahme von Leistungen der Behörden dient und deren Verwendung für die Nutzerinnen und Nutzer freiwillig ist.
Auf Initiative des IT-Planungsrates wird für das in § 2 Absatz 5 OZG definierte Organisationskonto – nun Einheitliches Unternehmenskonto genannt – eine einheitliche Lösung entwickelt und zentral für Bund und Länder durch einen Diensteanbieter des Freistaates Bayern zur Verfügung gestellt. Dadurch wird die Voraussetzung eines verlässlichen Rahmens für die Wirtschaft durch die einheitlich zur Verfügung gestellten Mechanismen der elektronischen Kommunikation, Authentifizierung, Identifizierung und Autorisierung für nutzungsberechtigte Stellen und nutzende Unternehmen/Organisationen geschaffen. Die Identifizierung und Authentifizierung der Unternehmen/Organisationen erfolgt im Normalfall mittels ELSTER-Zertifikat.
Das Einheitliche Unternehmenskonto ist ein Teil des sogenannten „Servicekontos“ im Sinne des Brandenburgischen E-Government-Gesetzes. Ein Servicekonto ist die zentrale Identifizierungskomponente, die der einmaligen oder dauerhaften Identifizierung von Bürgerinnen und Bürgern (hier Nutzerkonto Bund genannt) sowie im Falle des Einheitlichen Unternehmenskontos für Unternehmen/Organisationen zu Zwecken der Inanspruchnahme von Leistungen der Behörden dient und deren Verwendung für die Nutzerinnen und Nutzer freiwillig ist.
Auf Initiative des IT-Planungsrates wird für das in § 2 Absatz 5 OZG definierte Organisationskonto – nun Einheitliches Unternehmenskonto genannt – eine einheitliche Lösung entwickelt und zentral für Bund und Länder durch einen Diensteanbieter des Freistaates Bayern zur Verfügung gestellt. Dadurch wird die Voraussetzung eines verlässlichen Rahmens für die Wirtschaft durch die einheitlich zur Verfügung gestellten Mechanismen der elektronischen Kommunikation, Authentifizierung, Identifizierung und Autorisierung für nutzungsberechtigte Stellen und nutzende Unternehmen/Organisationen geschaffen. Die Identifizierung und Authentifizierung der Unternehmen/Organisationen erfolgt im Normalfall mittels ELSTER-Zertifikat.
Sowohl für bestehende als auch geplante und zukünftige Online-Dienste des Landes Brandenburg, die das Einheitliche Unternehmenskonto nutzen sollen, bedeutet dies, dass die verfahrensverantwortliche Behörde selbst die Anbindung des Unternehmenskontos vornehmen kann oder ihren technischen IT-Dienstleister (z. B. den Hersteller des Online-Dienstes) damit beauftragt.
Die Freischaltung zur Nutzung des Unternehmenskontos und der dazugehörigen Schnittstellen erfolgt über das Self-Service-Portal durch die Behörde (nutzungsberechtigte Stelle) oder durch einen von der Behörde bevollmächtigten IT-Dienstleister. Diese müssen sich mit einem ELSTER-Unternehmenskonto anmelden, um NEZO-Partner zu werden und einen Antrag auf ein NEZO-Vorhaben zu stellen.
Serviceumfang im Self-Service-Portal:
- Strukturierte und teil-automatisierte Abwicklung der Anbindung
- Vorhabenmanagement sowie Zugang zu Informationen und Testumgebungen
- Integrierte Bearbeitung von Support-Anfragen
- Dokumente: Integrationsleitfaden, Logo Mein Unternehmenskonto, Nutzungsbedingungen, Technikpaket für Testsystem
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Kundenmanagement des ZIT-BB.
Sowohl für bestehende als auch geplante und zukünftige Online-Dienste des Landes Brandenburg, die das Einheitliche Unternehmenskonto nutzen sollen, bedeutet dies, dass die verfahrensverantwortliche Behörde selbst die Anbindung des Unternehmenskontos vornehmen kann oder ihren technischen IT-Dienstleister (z. B. den Hersteller des Online-Dienstes) damit beauftragt.
Die Freischaltung zur Nutzung des Unternehmenskontos und der dazugehörigen Schnittstellen erfolgt über das Self-Service-Portal durch die Behörde (nutzungsberechtigte Stelle) oder durch einen von der Behörde bevollmächtigten IT-Dienstleister. Diese müssen sich mit einem ELSTER-Unternehmenskonto anmelden, um NEZO-Partner zu werden und einen Antrag auf ein NEZO-Vorhaben zu stellen.
Serviceumfang im Self-Service-Portal:
- Strukturierte und teil-automatisierte Abwicklung der Anbindung
- Vorhabenmanagement sowie Zugang zu Informationen und Testumgebungen
- Integrierte Bearbeitung von Support-Anfragen
- Dokumente: Integrationsleitfaden, Logo Mein Unternehmenskonto, Nutzungsbedingungen, Technikpaket für Testsystem
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an das Kundenmanagement des ZIT-BB.
Weitere Informationen zum Unternehmenskonto finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales (siehe "Mehr zum Thema").
Weitere Informationen zum Unternehmenskonto finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums für Digitales (siehe "Mehr zum Thema").
Verfügbarkeit
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Verfügbar
service.mein-unternehmensportal.de (Self Service Portal Einheitliches Unternehmenskonto)
mein-unternehmenskonto.de (Portal Mein Unternehmenskonto)
service.mein-unternehmensportal.de (Self Service Portal Einheitliches Unternehmenskonto)
mein-unternehmenskonto.de (Portal Mein Unternehmenskonto)