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Digitalisierung von Verwaltungsleistungen

Symbolbild Digitalisierung von Verwaltungsleistungen - Person mit Smartphone und Formular in der Hand
© svetazi – stock.adobe.com

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden die Weichen für eine moderne, digitale und bürgerfreundliche Verwaltung geschaffen: Alle Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sind verpflichtet, bis Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch komplett online und medienbruchfrei Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft anzubieten. Hierfür müssen ca. 575 Verwaltungsleistungen für die Öffentlichkeit und Wirtschaft digitalisiert werden.

Für eine effiziente Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wurden die 575 Verwaltungsleistungen zur arbeitsteiligen Planung und ggfs. Digitalisierung auf 14 sogenannte „Themenfelder“ zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt.

Symbolbild Digitalisierung von Verwaltungsleistungen - Person mit Smartphone und Formular in der Hand
© svetazi – stock.adobe.com

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wurden die Weichen für eine moderne, digitale und bürgerfreundliche Verwaltung geschaffen: Alle Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen sind verpflichtet, bis Ende des Jahres 2022 ihre Verwaltungsleistungen auch komplett online und medienbruchfrei Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft anzubieten. Hierfür müssen ca. 575 Verwaltungsleistungen für die Öffentlichkeit und Wirtschaft digitalisiert werden.

Für eine effiziente Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes wurden die 575 Verwaltungsleistungen zur arbeitsteiligen Planung und ggfs. Digitalisierung auf 14 sogenannte „Themenfelder“ zwischen Bund, Ländern und Kommunen aufgeteilt.