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Mindestanforderungen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder zum Einsatz der Informationstechnik

Die IT-Mindestanforderungen beschreiben die wesentlichen beim Einsatz der Informationstechnik (IT) zu beachtenden Handlungsfelder. Sie benennen die grundlegenden Voraussetzungen für einen wirtschaftlichen, ordnungsgemäßen und sicheren IT-Einsatz. Die IT-Mindestanforderungen basieren auf den Prüfungserkenntnissen der Rechnungshöfe des Bundes und der Länder und schaffen gemeinsame, transparente Prüfungsmaßstäbe. Vorschriften des Bundes oder der Länder bleiben unberührt. Für die Kommunen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, die den Prüfungsrechten der Rechnungshöfe unterliegen, sind die IT-Mindestanforderungen entsprechend anzuwenden.

Seiten: 41

Stand: August 2020

Quelle: Rechnungshöfe des Bundes und der Länder

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