Toolbar-Menü

Umsetzung in Brandenburg

Jede Behörde, jede Kommune, jede Kammer, jede Hochschule und jeder Sozialversicherungsträger in Brandenburg ist für die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen eigenständig verantwortlich. Das regelt das Brandenburgische E-Government-Gesetz, da die Digitalisierung eine Querschnittsaufgabe ist und alle Fach-, Politik- und Rechtsbereiche umfasst.

Es gilt der Leitsatz: Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung.

Jedes Ministerium in Brandenburg besitzt daher eine eigene OZG-Ansprechpartnerin oder einen eigenen OZG-Ansprechpartner für die dort jeweils fachlich verantwortlichen Bereiche. Das Ministerium des Innern und für Kommunales ist für die Gesamtkoordination und für das landesweite Monitoring in Brandenburg zuständig.

Darüber hinaus sind auch auf der kommunalen Ebene OZG- bzw. IT-verantwortliche Stellen eingerichtet.

Im Folgenden finden Sie eine Liste mit Ansprechpersonen in Brandenburg.

Jede Behörde, jede Kommune, jede Kammer, jede Hochschule und jeder Sozialversicherungsträger in Brandenburg ist für die Digitalisierung ihrer Verwaltungsleistungen eigenständig verantwortlich. Das regelt das Brandenburgische E-Government-Gesetz, da die Digitalisierung eine Querschnittsaufgabe ist und alle Fach-, Politik- und Rechtsbereiche umfasst.

Es gilt der Leitsatz: Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung.

Jedes Ministerium in Brandenburg besitzt daher eine eigene OZG-Ansprechpartnerin oder einen eigenen OZG-Ansprechpartner für die dort jeweils fachlich verantwortlichen Bereiche. Das Ministerium des Innern und für Kommunales ist für die Gesamtkoordination und für das landesweite Monitoring in Brandenburg zuständig.

Darüber hinaus sind auch auf der kommunalen Ebene OZG- bzw. IT-verantwortliche Stellen eingerichtet.

Im Folgenden finden Sie eine Liste mit Ansprechpersonen in Brandenburg.


Grundsatzentscheidungen des Digitalkabinetts

Für die weitere Umsetzung des OZG im Land Brandenburg hat das Digitalkabinett am 7. September 2021 weitreichende Entscheidungen getroffen. Im Wesentlichen sind hier drei Hauptziele zu nennen:

Erstens werden die Ministerien verpflichtet, grundsätzlich das Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) umzusetzen. Grundlage hierfür sind Beschlüsse der MPK und des IT-Planungsrats, wonach die konsequente bundesweite Digitalisierung nach diesem Modell zu erfolgen hat. EfA bedeutet konkret, dass ein oder mehrere Bundesländer (Themenfeld-Federführung bzw. Themenfeldmitarbeit) eine länderübergreifende einsetzbare Lösung entwickeln, die dann einfach von anderen Bundesländern bzw. Kommunen – mit Anpassungen an lokale Gegebenheiten – nachgenutzt werden können. Durch die Beteiligung an EfA-Lösungen können Zeit, Ressourcen und vor allem Kosten gespart werden. Denn die Kosten werden zwischen den teilnehmenden Ländern bzw. Kommunen aufgeteilt.

Zweitens wird schnellstmöglich, spätestens aber ab dem Haushaltsjahr 2023 ein zentrales Digitalisierungsbudget geschaffen. Damit wird auch dem Koalitionsvertrag von 2019 Rechnung getragen. Das zentrale OZG-Budget gewährleistet Finanzierungssicherheit für Land und Kommunen und ermöglicht eine flexiblere finanzielle Ausgestaltung der Digitalisierung. Grundsätzlich verbleibt die Finanzierungsverantwortung für die Umsetzung der OZG-Leistungen bei den fachlich zuständigen Ressorts, da im Grundsatz gilt: „Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung“.

Drittens konnten für alle im Land zu digitalisierenden rund 1.900 OZG-relevanten Verwaltungsleistungen klare fachliche Zuständigkeiten und Federführungen auf Ministerialebene festgelegt werden. Die detaillierte Klärung der Verantwortlichkeiten vereinfacht die Koordination und Zusammenarbeit von Land und Kommunen im Rahmen von konkreten OZG-Umsetzungsprojekten. So können Prozesse, nicht Zuständigkeiten, vordergründig in den Blick genommen werden. Diese Zuständigkeitsfestlegungen bilden zudem die Grundlage für die Einführung eines Projektmanagement- und OZG-Monitoring-Tools zur Transparentmachung von Digitalisierungsprojekten. Mit dem Tool sollen die OZG-relevanten 575 Verwaltungsleistungsbündel (inklusive aller 6.000 Einzelleistungen) abgebildet werden. Zu jeder einzelnen Leistung werden für das jeweils verantwortliche Ressort strukturiert Informationen erhoben (z. B. Federführung, zuständiges Ressort, Umsetzungsstand, Zeitpläne, Verlinkung auf das Onlineangebot). Weiterhin werden Informationen bzw. Aktualisierungen der Bundesplattform automatisiert übernommen. Dieses Tool wird gegenwärtig eingerichtet und soll nach den jetzigen Planungen noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen.

Für die weitere Umsetzung des OZG im Land Brandenburg hat das Digitalkabinett am 7. September 2021 weitreichende Entscheidungen getroffen. Im Wesentlichen sind hier drei Hauptziele zu nennen:

Erstens werden die Ministerien verpflichtet, grundsätzlich das Prinzip „Einer für Alle“ (EfA) umzusetzen. Grundlage hierfür sind Beschlüsse der MPK und des IT-Planungsrats, wonach die konsequente bundesweite Digitalisierung nach diesem Modell zu erfolgen hat. EfA bedeutet konkret, dass ein oder mehrere Bundesländer (Themenfeld-Federführung bzw. Themenfeldmitarbeit) eine länderübergreifende einsetzbare Lösung entwickeln, die dann einfach von anderen Bundesländern bzw. Kommunen – mit Anpassungen an lokale Gegebenheiten – nachgenutzt werden können. Durch die Beteiligung an EfA-Lösungen können Zeit, Ressourcen und vor allem Kosten gespart werden. Denn die Kosten werden zwischen den teilnehmenden Ländern bzw. Kommunen aufgeteilt.

Zweitens wird schnellstmöglich, spätestens aber ab dem Haushaltsjahr 2023 ein zentrales Digitalisierungsbudget geschaffen. Damit wird auch dem Koalitionsvertrag von 2019 Rechnung getragen. Das zentrale OZG-Budget gewährleistet Finanzierungssicherheit für Land und Kommunen und ermöglicht eine flexiblere finanzielle Ausgestaltung der Digitalisierung. Grundsätzlich verbleibt die Finanzierungsverantwortung für die Umsetzung der OZG-Leistungen bei den fachlich zuständigen Ressorts, da im Grundsatz gilt: „Die Digitalisierungsverantwortung folgt der Fachverantwortung“.

Drittens konnten für alle im Land zu digitalisierenden rund 1.900 OZG-relevanten Verwaltungsleistungen klare fachliche Zuständigkeiten und Federführungen auf Ministerialebene festgelegt werden. Die detaillierte Klärung der Verantwortlichkeiten vereinfacht die Koordination und Zusammenarbeit von Land und Kommunen im Rahmen von konkreten OZG-Umsetzungsprojekten. So können Prozesse, nicht Zuständigkeiten, vordergründig in den Blick genommen werden. Diese Zuständigkeitsfestlegungen bilden zudem die Grundlage für die Einführung eines Projektmanagement- und OZG-Monitoring-Tools zur Transparentmachung von Digitalisierungsprojekten. Mit dem Tool sollen die OZG-relevanten 575 Verwaltungsleistungsbündel (inklusive aller 6.000 Einzelleistungen) abgebildet werden. Zu jeder einzelnen Leistung werden für das jeweils verantwortliche Ressort strukturiert Informationen erhoben (z. B. Federführung, zuständiges Ressort, Umsetzungsstand, Zeitpläne, Verlinkung auf das Onlineangebot). Weiterhin werden Informationen bzw. Aktualisierungen der Bundesplattform automatisiert übernommen. Dieses Tool wird gegenwärtig eingerichtet und soll nach den jetzigen Planungen noch in diesem Jahr zur Verfügung stehen.

OZG Board Brandenburg

Das OZG Board des Landes Brandenburg bietet den Kommunen in Brandenburg im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der damit verbundenen Nachnutzung von digitalisierten Verwaltungsleistungen eine Übersicht über die bundes- und landesweiten Entwicklungsstände an.

Auf dem OZG Board Brandenburg finden Kommunen für jede OZG- und LeiKa-Leistung nützliche Informationen zu den Digitalisierungs- und Reifegraden, zuständigen Ansprechpersonen, kommunalen Leistungen und künftigen Nachnutzungsangeboten der Brandenburgischen Ministerien.

Durch die einfache Navigation und Bedienung liefert das OZG Board Brandenburg damit einen aktuellen Überblick über den OZG-Umsetzungsstand in Brandenburg.

Sie haben noch keinen Account? Dann können Sie sich über unsere Seite registrieren (siehe "Mehr zum Thema").

Das OZG Board des Landes Brandenburg bietet den Kommunen in Brandenburg im Zuge der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes (OZG) und der damit verbundenen Nachnutzung von digitalisierten Verwaltungsleistungen eine Übersicht über die bundes- und landesweiten Entwicklungsstände an.

Auf dem OZG Board Brandenburg finden Kommunen für jede OZG- und LeiKa-Leistung nützliche Informationen zu den Digitalisierungs- und Reifegraden, zuständigen Ansprechpersonen, kommunalen Leistungen und künftigen Nachnutzungsangeboten der Brandenburgischen Ministerien.

Durch die einfache Navigation und Bedienung liefert das OZG Board Brandenburg damit einen aktuellen Überblick über den OZG-Umsetzungsstand in Brandenburg.

Sie haben noch keinen Account? Dann können Sie sich über unsere Seite registrieren (siehe "Mehr zum Thema").

Mehr zum Thema