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Nachnutzung

Grundsätzliche Idee bei der Umsetzung des OZG ist eine arbeitsteilige Vorgehensweise. Das heißt: Nicht jedes Bundesland oder gar jede Kommune soll sich individuell Gedanken über die Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen machen, sondern verschiedene Bundesländer übernehmen die Verantwortung für unterschiedliche OZG-Leistungen (Themenfelder-Konzept). Durch jedes Themenfeld bzw. das federführende Bundesland werden digitale Lösungen konzipiert, entwickelt und pilotiert. Diese Lösungen sollen dann durch andere Bundesländer und deren Kommunen mit- und nachgenutzt werden können.

Die Mit- bzw. Nachnutzung der in den Themenfeldern entwickelten Lösungen kann nun auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Grundsätzlich werden drei Modelle unterschieden:

Grundsätzliche Idee bei der Umsetzung des OZG ist eine arbeitsteilige Vorgehensweise. Das heißt: Nicht jedes Bundesland oder gar jede Kommune soll sich individuell Gedanken über die Digitalisierung aller Verwaltungsleistungen machen, sondern verschiedene Bundesländer übernehmen die Verantwortung für unterschiedliche OZG-Leistungen (Themenfelder-Konzept). Durch jedes Themenfeld bzw. das federführende Bundesland werden digitale Lösungen konzipiert, entwickelt und pilotiert. Diese Lösungen sollen dann durch andere Bundesländer und deren Kommunen mit- und nachgenutzt werden können.

Die Mit- bzw. Nachnutzung der in den Themenfeldern entwickelten Lösungen kann nun auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Grundsätzlich werden drei Modelle unterschieden:

Die Schriftgrafik zeigt die Modelle der OZG-Nachnutzung. Aufgeführt sind die drei Modelle A, B und C mit kurzen Erklärpunkten. Beispiele für Modell 1 - "Einer für Alle" sind ELSTER und Wohngeld Digital. Beispiel für Modell B - Nachnutzbare Software dezentral betrieben sind Kita-Plattformen. Beispiele für Modell C - FIM-basierte Eigenentwicklung sind das Serviceportal Baden-Württemberg, die Sondernutzung von Straßen sowie das Wahlschein beantragen.
© BMI

Modell Einer für Alle (EfA)

Im Mittelpunkt der bundesweiten OZG-Umsetzung steht das Einer-für-Alle (EfA)-Prinzip, zu dessen Anwendung auch die Brandenburgischen Ressorts grundsätzlich verpflichtet sind. Beim EfA-Modell wird die in den Themenfeldern konzipierte Lösung zentral durch ein federführendes Bundesland entwickelt und betrieben und kann durch andere Länder und deren Kommunen mitgenutzt werden. Hierfür werden zwischen den interessierten Ländern Verwaltungsabkommen mit Regelungen zur Projektstruktur, der Kostenaufteilung und des zu beauftragenden IT-Dienstleisters geschlossen. Für die einzelne Kommune ergeben sich lediglich örtliche Anpassungsaufwände (z. B. Sicherstellung des Anschlusses an die mitnutzbare Lösung, Überarbeitung interner Prozesse etc.).

Unter den nachfolgenden Symbolen können Sie sich über die verschiedenen organisatorischen, rechtlichen, finanziellen und technischen Aspekte informieren, welche das Gelingen der OZG-Umsetzung und insbesondere der EfA-Nachnutzung im Land Brandenburg maßgeblich beeinflussen.

Die Schriftgrafik zeigt die Modelle der OZG-Nachnutzung. Aufgeführt sind die drei Modelle A, B und C mit kurzen Erklärpunkten. Beispiele für Modell 1 - "Einer für Alle" sind ELSTER und Wohngeld Digital. Beispiel für Modell B - Nachnutzbare Software dezentral betrieben sind Kita-Plattformen. Beispiele für Modell C - FIM-basierte Eigenentwicklung sind das Serviceportal Baden-Württemberg, die Sondernutzung von Straßen sowie das Wahlschein beantragen.
© BMI

Modell Einer für Alle (EfA)

Im Mittelpunkt der bundesweiten OZG-Umsetzung steht das Einer-für-Alle (EfA)-Prinzip, zu dessen Anwendung auch die Brandenburgischen Ressorts grundsätzlich verpflichtet sind. Beim EfA-Modell wird die in den Themenfeldern konzipierte Lösung zentral durch ein federführendes Bundesland entwickelt und betrieben und kann durch andere Länder und deren Kommunen mitgenutzt werden. Hierfür werden zwischen den interessierten Ländern Verwaltungsabkommen mit Regelungen zur Projektstruktur, der Kostenaufteilung und des zu beauftragenden IT-Dienstleisters geschlossen. Für die einzelne Kommune ergeben sich lediglich örtliche Anpassungsaufwände (z. B. Sicherstellung des Anschlusses an die mitnutzbare Lösung, Überarbeitung interner Prozesse etc.).

Unter den nachfolgenden Symbolen können Sie sich über die verschiedenen organisatorischen, rechtlichen, finanziellen und technischen Aspekte informieren, welche das Gelingen der OZG-Umsetzung und insbesondere der EfA-Nachnutzung im Land Brandenburg maßgeblich beeinflussen.